Die Lohnsteuerermäßigung ist ein Verfahren, das es Arbeitnehmern ermöglicht, ihre Lohnsteuerlast zu senken. Dies geschieht in der Regel durch einen Antrag beim zuständigen Finanzamt, bei dem bestimmte Ausgaben oder Freibeträge geltend gemacht werden können.

Häufige Gründe für eine Lohnsteuerermäßigung sind beispielsweise hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Mit einer Ermäßigung wird der Lohnsteuerabzug direkt vom Gehalt reduziert, was zu einem höheren Nettogehalt führt. Arbeitnehmer profitieren dadurch, indem sie weniger Steuern im Voraus zahlen müssen und somit mehr Geld zur Verfügung haben.

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U.R.

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Schön das du hier vorbei schaust zu dem Thema Lohnsteuerermäßigung:

Gestellte Fragen

Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die du im Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit hast. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Fahrtkosten: Die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg (0,30 Euro pro Kilometer für einfache Strecke).
  • Arbeitsmittel: Kosten für Arbeitskleidung, Computer, Fachliteratur oder Werkzeuge, die du für deinen Job benötigst.
  • Fort- und Weiterbildungen: Gebühren für Seminare oder Kurse, die im Zusammenhang mit deinem Beruf stehen.
  • Doppelte Haushaltsführung: Kosten, die entstehen, wenn du an einem anderen Ort arbeiten musst und einen zweiten Haushalt führst.
  • Bewerbungskosten: Kosten für Bewerbungsunterlagen, Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen, etc.

Wann lohnt sich eine Lohnsteuerermäßigung wegen Werbungskosten?

Wenn deine Werbungskosten die 1.230 Euro Pauschbetrag deutlich übersteigen, kannst du diese bereits im laufenden Jahr beim Finanzamt anmelden und die Lohnsteuer entsprechend reduzieren lassen. Dadurch hast du monatlich mehr Netto vom Bruttogehalt und musst nicht erst auf die Steuererklärung am Jahresende warten, um diese Kosten rückerstattet zu bekommen.

Beispiel:

Angenommen, du hast hohe Fahrtkosten zur Arbeit, weil du täglich 40 Kilometer einfache Strecke fährst. Bei einer Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer und 230 Arbeitstagen im Jahr würden sich die Fahrtkosten auf 2.760 Euro summieren. Da dieser Betrag weit über dem Pauschbetrag von 1.230 Euro liegt, könntest du einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen, um den Vorteil direkt während des Jahres zu erhalten.

Die Lohnsteuerermäßigung würde dann dafür sorgen, dass dein Arbeitgeber weniger Steuern von deinem Gehalt einbehält, was dein monatliches Nettoeinkommen spürbar erhöht.

Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Außergewöhnliche Belastungen entstehen durch Umstände, die andere Steuerzahler nicht in gleichem Maße betreffen. Typische Beispiele sind:

  • Krankheitskosten: Ausgaben für Behandlungen, Medikamente, Zahnersatz, Brillen oder notwendige Operationen, die von der Krankenkasse nicht vollständig übernommen werden.
  • Pflegekosten: Kosten für die Pflege von Angehörigen oder eigene Pflegeaufwendungen, die nicht durch die Pflegeversicherung gedeckt sind.
  • Unterhaltszahlungen: Zahlungen an bedürftige Personen, wie Ex-Partner, Kinder oder Eltern.
  • Kosten aufgrund von Behinderungen: Ausgaben für Hilfsmittel, behindertengerechte Umbauten oder Pflegeleistungen.
  • Beerdigungskosten: Falls du für die Bestattung eines nahen Angehörigen aufkommen musst und die Kosten nicht durch Erbschaften gedeckt sind.

Wie werden außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt?

Diese Ausgaben können in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, wenn sie über die sogenannte zumutbare Belastung hinausgehen. Die zumutbare Belastung richtet sich nach deinem Einkommen, deinem Familienstand und der Anzahl der Kinder. Nur die Ausgaben, die diesen Betrag überschreiten, wirken sich steuermindernd aus.

Beispiel:

Angenommen, du hast im Jahr hohe Krankheitskosten von 5.000 Euro, weil du eine teure Zahnbehandlung bezahlen musstest. Je nach deinem Einkommen und deiner familiären Situation kann deine zumutbare Belastung beispielsweise bei 2.500 Euro liegen. Das bedeutet, dass die ersten 2.500 Euro deiner Krankheitskosten nicht berücksichtigt werden, aber die darüber hinausgehenden 2.500 Euro können als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden und deine Steuerlast mindern.

Warum ist das bei der Lohnsteuerermäßigung wichtig?

Wenn du weißt, dass du hohe außergewöhnliche Belastungen in einem Jahr haben wirst, kannst du diese bereits im Voraus bei einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung angeben. Dadurch wird die monatliche Lohnsteuer, die dein Arbeitgeber einbehält, direkt reduziert. So profitierst du sofort von einer niedrigeren Steuerlast, anstatt erst am Jahresende bei der Steuererklärung einen Teil zurückzubekommen.

Die Lohnsteuerermäßigung hilft also, den finanziellen Druck durch solche Belastungen bereits während des Jahres zu mindern.

Ja, du kannst Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Sonderausgaben sind private Ausgaben, die in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden können und so deine Steuerlast mindern. Sie sind von den außergewöhnlichen Belastungen zu unterscheiden, da sie nicht unbedingt durch besondere Umstände (z.B. Krankheit oder Pflege) entstehen, sondern regelmäßige oder freiwillige Ausgaben betreffen.

Welche Ausgaben zählen zu den Sonderausgaben?

1. Vorsorgeaufwendungen:
– Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
– Beiträge zur Rentenversicherung, zu Berufsverbänden oder an andere Vorsorgeeinrichtungen (z.B. Riester-Rente).
– Arbeitslosenversicherung oder Unfallversicherung.

2. Altersvorsorge:
– Zahlungen in bestimmte Formen der Altersvorsorge, wie z.B. Rürup-Rente (Basisrente) oder Riester-Verträge.

3. Spenden und Mitgliedsbeiträge:
– Spenden an gemeinnützige Organisationen oder Kirchen.
– Mitgliedsbeiträge an politische Parteien oder förderungswürdige Institutionen.

4. Kirchensteuer:
– Die gezahlte Kirchensteuer kannst du als Sonderausgabe absetzen.

5. Unterhaltszahlungen:
– Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten können bis zu einer bestimmten Höhe als Sonderausgabe anerkannt werden.

6. Ausbildungskosten:
– Kosten für eine Erstausbildung oder ein Erststudium, wenn diese privat veranlasst sind. Bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro jährlich können hier Sonderausgaben geltend gemacht werden.

7. Schulgeld:
– Schulgeld für private Schulen kann in Teilen (bis zu 30%, maximal 5.000 Euro im Jahr) als Sonderausgabe berücksichtigt werden, sofern es sich um staatlich anerkannte Schulen handelt.

Gibt es Pauschbeträge für Sonderausgaben?
Für bestimmte Sonderausgaben gibt es Pauschbeträge. Das heißt, auch wenn du keine Belege für entsprechende Ausgaben vorlegen kannst, berücksichtigt das Finanzamt pauschal bestimmte Beträge. Ein Beispiel ist der Sonderausgaben-Pauschbetrag, der für jeden Steuerpflichtigen 36 Euro (bzw. 72 Euro bei Ehepaaren) beträgt. Allerdings lohnt es sich, Sonderausgaben konkret anzugeben, wenn sie diesen Pauschbetrag übersteigen.

Warum ist die Lohnsteuerermäßigung wichtig bei Sonderausgaben?
Wenn du regelmäßig hohe Sonderausgaben hast, wie z.B. hohe Versicherungsbeiträge oder Spenden, kannst du diese bereits im Voraus in einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung geltend machen. Dadurch wird die Lohnsteuer, die dein Arbeitgeber monatlich einbehält, reduziert, was dein Nettoeinkommen erhöht. Anstatt bis zur Steuererklärung am Jahresende zu warten, profitierst du direkt von einer geringeren Steuerbelastung während des Jahres.

Beispiel:
Wenn du z.B. regelmäßig hohe Beiträge für deine private Krankenversicherung oder eine Riester-Rente zahlst, und diese weit über dem Pauschbetrag liegen, kannst du diese Ausgaben im Antrag auf Lohnsteuerermäßigung eintragen. So zahlst du jeden Monat weniger Lohnsteuer, da deine Sonderausgaben bereits bei der Berechnung berücksichtigt werden.

Ob du Anspruch auf bestimmte Freibeträge hast, hängt von deiner persönlichen Lebenssituation ab. Freibeträge sind Beträge, die vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden, bevor die Steuer berechnet wird. Dadurch zahlst du weniger Steuern, da diese Beträge nicht besteuert werden. Im Folgenden sind die wichtigsten Freibeträge aufgeführt, die dir zustehen könnten:

1. Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag soll sicherstellen, dass Eltern für die grundlegende Versorgung und Betreuung ihrer Kinder keine Steuern auf einen Teil ihres Einkommens zahlen müssen. Der Freibetrag beträgt im Jahr 2024 insgesamt 8.928 Euro pro Kind (je nach Anzahl der Kinder) und wird auf beide Eltern aufgeteilt. Der Freibetrag teilt sich in:
– Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes: 3.192 Euro pro Elternteil.
– Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf: 1.476 Euro pro Elternteil.

Wann beantragen?
Wenn du Kinder hast, kannst du entweder den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld nutzen – das Finanzamt prüft automatisch, was für dich günstiger ist.

2. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Wenn du alleinerziehend bist, kannst du den Entlastungsbetrag geltend machen. Dieser beträgt 4.260 Euro pro Jahr für das erste Kind und erhöht sich für jedes weitere Kind um 240 Euro. Dieser Freibetrag soll die höheren Kosten abmildern, die durch die Alleinerziehung entstehen.

Wann beantragen?
Wenn du alleinerziehend bist und in deinem Haushalt mindestens ein Kind lebt, für das du Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag hast.

3. Behinderten-Pauschbetrag
Menschen mit einer Behinderung können je nach Grad der Behinderung einen Behinderten-Pauschbetrag** in Anspruch nehmen. Dieser Pauschbetrag dient dazu, die Ausgaben auszugleichen, die mit der Behinderung verbunden sind, ohne dass du sie im Detail nachweisen musst. Die Höhe des Pauschbetrags hängt vom Grad der Behinderung ab und liegt zwischen 384 Euro und 7.400 Euro** pro Jahr.

Wann beantragen?
Wenn bei dir ein Grad der Behinderung von mindestens 20 festgestellt wurde, kannst du den Pauschbetrag beantragen.

4. Freibetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen
Für bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen kannst du eine Steuerermäßigung in Form eines Freibetrags erhalten. Dazu zählen Arbeiten wie Reinigung, Gartenpflege oder kleinere Reparaturen. Bis zu 20% der Kosten (maximal 4.000 Euro pro Jahr) können direkt von der Steuer abgezogen werden.

Wann beantragen?**
Wenn du regelmäßig Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen hast, z.B. eine Reinigungskraft oder einen Handwerker beauftragst.

5. Pflege-Pauschbetrag
Wenn du eine pflegebedürftige Person unentgeltlich pflegst, kannst du unter bestimmten Bedingungen einen Pflege-Pauschbetrag von 1.800 Euro pro Jahr geltend machen. Dieser Pauschbetrag wird unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten gewährt.

Wann beantragen?
Wenn du eine nahestehende, pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 4 hast, kannst du diesen Freibetrag nutzen.

6. Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag sorgt dafür, dass dein Existenzminimum steuerfrei bleibt. Im Jahr 2024 beträgt der Grundfreibetrag 11.604 Euro pro Person. Wenn dein zu versteuerndes Einkommen unterhalb dieses Betrags liegt, musst du keine Einkommensteuer zahlen.

Wann beantragen?
Der Grundfreibetrag wird automatisch berücksichtigt. Du musst ihn nicht separat beantragen.

7. Freibetrag für Werbungskosten
Es gibt einen Pauschbetrag für Werbungskosten von 1.230 Euro für Arbeitnehmer. Dieser Betrag wird automatisch berücksichtigt, wenn du keine höheren Werbungskosten nachweist. Wenn deine beruflichen Ausgaben (z.B. Fahrtkosten, Arbeitsmittel) über diesen Pauschbetrag hinausgehen, kannst du die tatsächlichen Kosten angeben.

Wann beantragen?
Der Pauschbetrag wird automatisch berücksichtigt. Falls du höhere Werbungskosten hast, solltest du diese in der Steuererklärung eintragen oder einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen.

8. Freibetrag für Altersentlastung
Wenn du älter als 64 Jahre bist, kannst du den Altersentlastungsbetrag erhalten. Dieser Freibetrag sinkt mit jedem Jahr und hängt von deinem Einkommen ab. Für 2024 beträgt er maximal 1.520 Euro.

Wann beantragen?
Dieser Freibetrag wird ab dem Jahr nach deinem 64. Geburtstag gewährt, und du musst ihn nicht separat beantragen.

Wie wird ein Freibetrag beantragt?
Wenn du einen Anspruch auf einen Freibetrag hast, kannst du diesen in deiner Steuererklärung geltend machen. Alternativ kannst du über einen **Antrag auf Lohnsteuerermäßigung** die Freibeträge bereits im laufenden Jahr berücksichtigen lassen. Dadurch reduziert sich sofort die monatlich einbehaltene Lohnsteuer, was dein Nettogehalt erhöht.

Freibeträge können deine Steuerlast erheblich mindern, insbesondere wenn du frühzeitig einen Antrag stellst und sie bereits während des laufenden Jahres nutzt.

Eine Lohnsteuerermäßigung wirkt sich positiv auf dein monatliches Nettoeinkommen aus, weil sie die Höhe der Steuern, die dein Arbeitgeber von deinem Bruttogehalt einbehält, reduziert. Konkret bedeutet das: Wenn du einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellst und dieser genehmigt wird, werden bestimmte Freibeträge oder Ausgaben direkt bei der Berechnung deiner monatlichen Lohnsteuer berücksichtigt. Dadurch wird weniger Lohnsteuer vom Bruttogehalt abgezogen, was zu einem höheren Nettogehalt führt.

Wie funktioniert das im Detail?

1. Antrag auf Lohnsteuerermäßigung:
Du stellst beim Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, indem du bestimmte Freibeträge oder hohe Ausgaben (z.B. Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen) angibst, die die Höhe deiner zu zahlenden Steuern mindern. Beispiele sind hohe Fahrtkosten zur Arbeit, Kinderfreibeträge oder Krankheitskosten.

2. Berücksichtigung der Freibeträge:
Das Finanzamt prüft deinen Antrag und bewilligt die entsprechenden Freibeträge. Diese Freibeträge werden dann direkt in die Berechnung deiner Lohnsteuer einbezogen. Sie senken das zu versteuernde Einkommen, auf dessen Basis die Lohnsteuer berechnet wird.

3. Weniger Steuerabzug:
Durch die Berücksichtigung der Freibeträge sinkt das zu versteuernde Einkommen, und dein Arbeitgeber behält weniger Lohnsteuer ein. Dadurch zahlst du weniger Steuern im laufenden Jahr und hast monatlich mehr Netto vom Brutto.

Beispiel:
Stell dir vor, du hast hohe Werbungskosten, z.B. durch tägliche Fahrtkosten zur Arbeit, die weit über dem Pauschbetrag von 1.230 Euro liegen. Diese kannst du beim Antrag auf Lohnsteuerermäßigung angeben.

– Dein monatliches Bruttogehalt: 4.000 Euro
– Ohne Lohnsteuerermäßigung: Deine monatliche Lohnsteuer wäre ca. 650 Euro (abhängig von Steuerklasse und weiteren Faktoren).
– Mit Lohnsteuerermäßigung (z.B. 3.000 Euro Werbungskosten): Das Finanzamt berücksichtigt diese 3.000 Euro bei der Lohnsteuerberechnung, und dein zu versteuerndes Einkommen sinkt. Dadurch reduziert sich auch die Lohnsteuer, und du zahlst vielleicht nur noch 550 Euro monatlich Lohnsteuer.

Ergebnis:
Durch die Lohnsteuerermäßigung wird weniger Lohnsteuer einbehalten, was dein Nettoeinkommen monatlich um 100 Euro erhöht.

Vorteile einer Lohnsteuerermäßigung:

– Sofortiger finanzieller Vorteil: Du musst nicht bis zur jährlichen Steuererklärung warten, um deine Kosten zurückzuerhalten, sondern profitierst sofort.
– Geringere Steuerlast: Durch die Berücksichtigung von Freibeträgen oder hohen Ausgaben während des Jahres fällt deine monatliche Steuerlast niedriger aus.
– Höheres monatliches Nettoeinkommen: Du hast direkt jeden Monat mehr Geld zur Verfügung.

Wann lohnt sich eine Lohnsteuerermäßigung?
Eine Lohnsteuerermäßigung ist besonders sinnvoll, wenn du regelmäßig hohe Ausgaben hast, die steuerlich abzugsfähig sind, z.B.:

– Hohe Fahrtkosten zur Arbeit.
– Kinderfreibeträge.
– Sonderausgaben wie Versicherungsbeiträge oder Spenden.
– Krankheits- oder Pflegekosten.

Durch die Lohnsteuerermäßigung kannst du diese Ausgaben direkt geltend machen, und das entlastet dein monatliches Budget.

Zusammengefasst sorgt die Lohnsteuerermäßigung dafür, dass du monatlich weniger Steuern zahlst und somit mehr Netto übrig hast, was gerade bei hohen beruflichen oder privaten Ausgaben spürbar ist.

Ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung lohnt sich, wenn du im Jahr hohe abzugsfähige Ausgaben hast, die über den üblichen Pauschbeträgen liegen. Damit kannst du bereits während des Jahres monatlich weniger Steuern zahlen und ein höheres Nettoeinkommen erzielen, anstatt erst bei der Steuererklärung eine Erstattung zu erhalten.

Wann lohnt sich der Antrag?

1. Hohe Werbungskosten: Wenn deine beruflichen Ausgaben (z.B. Fahrtkosten, Arbeitsmittel) über dem Pauschbetrag von 1.230 Euro liegen.

2. Kinderfreibetrag: Für jedes Kind kannst du einen Freibetrag von 8.928 Euro (für beide Eltern) nutzen, was die Steuerlast mindert.

3. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 4.260 Euro für das erste Kind und 240 Euro für jedes weitere Kind.

4. Hohe Sonderausgaben: Beiträge zu Kranken- und Rentenversicherungen, Spenden oder Altersvorsorgeaufwendungen, die über den Pauschbetrag hinausgehen.

5. Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Pflegekosten oder Unterhaltszahlungen, die deine zumutbare Eigenbelastung übersteigen.

6. Behinderten-Pauschbetrag: Freibeträge abhängig vom Grad der Behinderung.

Vorteile:
– Höheres monatliches Netto: Weniger Steuerabzug schon während des Jahres.
– Sofortiger finanzieller Vorteil: Du profitierst unmittelbar und musst nicht bis zur Steuererklärung warten.

Fazit:
Ein Antrag lohnt sich, wenn deine Ausgaben über den Pauschbeträgen liegen, da du dann sofort von der Steuerersparnis und einem höheren Nettogehalt profitierst.

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