F.A.Q.

Häufig gestellte Fragen

Hier ist eine Auflistung von den meist gestellten Fragen und Antworten.

Arbeitnehmer mit der Steuerklasse I oder Verheiratete mit der Steuerklassenkombination IV/IV müssen keine Erklärung beim Finanzamt einreichen. Die Steuer ist durch die einbehaltene Lohnsteuer bereits abgegolten. Sofern aber weitere Einkünfte von mehr als 410,00 EUR im Jahr vorliegen, man den Arbeitgeber gewechselt hat oder Lohnersatzleistungen bezogen werden, besteht eine Abgabepflicht. Ebenso bei einem Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte. Selbständige oder Gewerbetreibende müssen ebenfalls immer eine Steuererklärung abgeben. Sofern das Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, muss ebenfalls keine Steuererklärung abgegeben werden.

Die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung ist seit dem Veranlagungszeitraum 2018 auf den 31.07. des Folgejahres (vorher 31.05.) festgelegt worden. Sofern Sie steuerlich beraten werden, ist diese Frist sogar vom 31.12. des Folgejahres auf den 28.02. des übernächsten Jahres verschoben. Sollten Sie also Ihre Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellen lassen, so bleibt mehr Zeit für die Bearbeitung. 

Bei verspäteter Abgabe wird nach § 152 AO ein Verspätungszuschlag festgesetzt. Dieser beträgt für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 10,00 € für jeden angefangenen Monat der Verspätung. 

Das örtliche zuständige Finanzamt ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Wohnsitz des Steuerpflichtigen liegt. 

Dies ist vermutlich die meistgestellte und am schwierigsten zu beantwortende Frage. Derzeit gilt für Steuerberater (ähnlich wie für Notare und Rechtsanwälte) eine gesetzliche Vergütungsverordnung, die Steuerberatervergütungsverordnung. Das Honorar bemisst sich an bestimmten Gegenstandswerten, diese sind im Bereich der Einkommensteuererklärung in den meisten Fällen die Einnahmen in den jeweiligen Einkunftsarten. Festgesetzt wird das Honorar dann nach bestimmten Zehntelsätzen. Grundsätzlich findet hier der Mittelwert Anwendung. Wir überschlagen das Honorar gerne vorab!

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