Checkliste zu Ihrer Einkommensteuererklärung

Mit unserer umfassenden Checkliste für die Einkommensteuererklärung können Sie sicherstellen, dass Sie Ihre steuerlichen Pflichten mühelos erfüllen. Seit der Einführung der sogenannten „Belegvorhaltepflicht“ ist es nicht mehr erforderlich, Ihre Belege direkt mit Ihrer Steuererklärung an das Finanzamt zu schicken. Stattdessen müssen Sie die Belege nur dann nachreichen, wenn das Finanzamt dies explizit anfordert.

Unsere Checkliste hilft Ihnen dabei, den Überblick über Ihre Belege zu behalten und festzustellen, welche Ausgaben steuermindernd in Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden können. Sie bietet auch Informationen darüber, in welchen Fällen Sie bestimmte Belege direkt Ihrer Steuererklärung beifügen sollten. Dies kann Ihnen helfen, Zeit und Aufwand zu sparen, indem Sie von vornherein die relevanten Unterlagen zur Hand haben.

Darüber hinaus enthält die Checkliste Informationen darüber, wo Sie bestimmte Belege gegebenenfalls anfordern können. So können Sie sicherstellen, dass Sie alle erforderlichen Dokumente rechtzeitig und korrekt vorliegen haben.

Mit unserer Checkliste für die Einkommensteuererklärung können Sie Ihre Steuererklärung optimieren und gleichzeitig Ihre steuerlichen Vorteile maximieren. Verschaffen Sie sich einen klaren Überblick über Ihre Unterlagen und gehen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Schritte zur ordnungsgemäßen Abgabe Ihrer Steuererklärung unternehmen.

Checkliste

zu Ihrer Einkommensteuererklärung

Was benötige ich?Erforderliche Belege /
Wo bekomme ich diese Belege her?
Beleg direkt beifügen:
Allgemeines  
Einkommensersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, ElterngeldLohnsteuerbescheinigung, Arbeitsagentur, Krankenversicherung, Deutsche Rentenversicherung, ElterngeldstelleNein.
Einkommensteuerbescheid bzw. Einkommensteuererklärung des VorjahresBekommen Sie vom Finanzamt.Nein.
   
Sonderausgaben  
   
Sonderausgaben sind Aufwendungen der Lebensführung, die steuerlich begünstigt werden.
   
Beiträge zur KrankenversicherungBeitragsbescheinigung vom jeweiligen AnbieterNein
Beiträge zue PflegeversicherungBeitragsbescheinigung vom jeweiligen AnbieterNein
(Rürup-Rente) Beiträge zu eigenen kapitalgedeckten RentenversicherungenVertrag, Höhe der Zahlung. Vom jeweiligen AnbieterNein
Versorgungsleistungen (Renten und dauernde Lasten) und/oder Leistungen aufgrund eines schuldrechtlichen VersorgungsausgleichsVertrag, Höhe der Zahlung. Vom jeweiligen AnbieterNein
Unfall- und Haftpflichtversicherungen, freiwillige Beiträge zur Arbeitslosen-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Risiko-lebensversicherungenZahlungsnachweise, Versicherungsscheine. Vom jeweiligen Anbieter. Achtung: Verrechnungen von Beitragsrückerstattungen.Nein
KirchensteuerEinkommensteuerbescheidNein
SpendenSpendenbescheinigungen im Original. Vom jeweiligen Anbieter: gemeinnützige Organisation, politische ParteienNein
Spenden und/oder Verlustvortrag aus dem VorjahrFeststellungsbescheid. Finanzamt, SteuerbescheidNein
Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung, die keine Werbungskosten sindAlle Belege ( Kursgebühren, Arbeitsmittel, Fachliteratur etc.) evtl. Fahrtkosten, VerpflegungsmehraufwendungenNein
Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und GebäudeAlle Kosten der Sanierung.Nein
   
Riester-Vertrag (Anlage AV)  
   
Bescheinigung nach § 92 EStGVertrag, Höhe der Zahlung. Vom jeweiligen AnbieterNein
   
Außergewöhnliche Belastungen  
   

Entdecken Sie die Möglichkeiten der steuerlichen Entlastung durch außergewöhnliche Belastungen. Ob Krankheitskosten, Behinderungsbedingte Ausgaben, Kosten im Zusammenhang mit einem Todesfall oder Schäden durch Unwetter – diese speziellen Umstände können zu finanziellen Belastungen führen. Doch das Finanzamt bietet Unterstützung in Form von Steuerermäßigungen, wenn diese Ausgaben nicht anderweitig erstattet werden.

Erfahren Sie, wie Sie von diesen steuerlichen Vergünstigungen profitieren können und Ihre finanzielle Belastung reduzieren. Lassen Sie sich nicht von außergewöhnlichen Umständen ausbremsen – nutzen Sie die Möglichkeiten der Steuerentlastung, die Ihnen zustehen.

   
Liegt ein Grad der Behinderung vor?Behindertenausweis erhalten Sie vom zuständigen VersorgungsamtJa, bei Änderung der Behinderung
Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen, für die niemand Anspruch auf Kindergeld bzw. KinderfreibetragNeben den Angaben zu den Aufwendungen werden auch Auskünfte der bedürftigen Person benötigt: z. B. Personendaten, persönliche Verhältnisse, Angaben zum Einkommen und Vermögen.Nein
Pflegekosten von bedürftigen PersonenAmtliche Bescheinigung der Heimatbehörde über die Bedürftigkeit ist beigefügtNein
Andere außergewöhnliche Belastungenz. B. Krankheitskosten (Apotheke, Medikamente, Zahnarzt, Brille, Heilpraktiker), Pflegekosten, Kurkosten. Einschließlich Angaben zu erhaltenen Erstattungsbeträgen.Nein
Unterhalt an den geschiedenen EhegattenScheidungsurteil: Erhalten Sie vom Gericht. Kontoauszüge als Nachweis der Zahlungen.Nein
BeerdigungskostenSterbeurkunde, sämtliche Kostenbelege z. B. Sarg, Blumen, Trauerdrucksachen, etc.Nein
   
Steuerermäßigungen  
   
Haushaltsnahes BeschäftigungsverhältnisBescheinigung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-SeeNein
Haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistung z. B. die Reinigung der Wohnung, die GartenpflegeRechnungen der Dienstleister oder Handwerker (Kontoauszüge)Nein
Energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten GebäudenBescheinigung des ausführenden FachunternehmensNein
Was benötige ich?BeispieleErforderliche Belege /
Wo bekomme ich diese Belege her?
Beleg direkt beifügen:
    
Anlage N   
    
Lohnsteuerbescheinigung Muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aushändigen.Nein
Entfernungspauschale: Anzahl der Arbeitstage und Urlaubstage, genutztes Verkehrsmittel.

Entdecken Sie die steuerlichen Vorteile in Bezug auf Fahrtkosten und Unfallkosten im Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsweg. Ihre tägliche Fahrt zur Arbeitsstätte oder der Rückweg nach Hause können unvorhergesehene Kosten mit sich bringen, sei es durch Unfälle oder andere Ausgaben.

Erfahren Sie, wie Sie diese Ausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen können, um Ihre finanzielle Belastung zu reduzieren. Nutzen Sie die Möglichkeiten der Steuerersparnis und erhalten Sie eine Rückerstattung für die Fahrtkosten und Unfallkosten, die Ihnen entstanden sind.

Machen Sie das Beste aus Ihrer Arbeitswegsituation und lassen Sie sich nicht von zusätzlichen Kosten bremsen. Entdecken Sie jetzt die steuerlichen Vorteile und nutzen Sie diese, um Ihre finanzielle Situation zu verbessern.

Hier sind einige Beispiele für Belege und Rechnungen im Zusammenhang mit Reparaturen, die Sie für Ihre Steuererklärung aufbewahren sollten:

  1. Kfz-Reparatur: Eine Rechnung von einer Autowerkstatt, die Reparaturkosten für Ihr Fahrzeug ausweist, beispielsweise für Motor, Bremsen, Auspuff oder andere Reparaturen.

  2. Haushaltsreparatur: Eine Rechnung von einem Handwerker, der Reparaturarbeiten in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung durchgeführt hat, wie beispielsweise Reparatur von Heizungsanlagen, Elektrik, Sanitärinstallationen oder anderen haushaltsbezogenen Reparaturen.

  3. Elektronikreparatur: Eine Rechnung von einem Elektronikfachgeschäft oder einer Reparaturwerkstatt für die Reparatur von Geräten wie Fernsehern, Computern, Smartphones, Haushaltsgeräten oder anderen elektronischen Geräten.

Nein / Wäre aber zum Vorteil für eine schnellere Bearbeitung wenn man sie schon befügen würde.
Lag eine Behinderung von mehr als 70 oder Merkmal „G“ vor? Behindertenausweis erhalten Sie vom zuständigen VersorgungsamtJa, bei Änderung oder wenn der Beleg noch nicht vorlag
Beiträge an Berufsverbändez. B. Gewerkschaften (IG Metall oder Verdi)Die Beitragsbescheinigung erhalten Sie vom jeweiligen Verband oder Zahlungsbelege (Kontoauszüge)Nein
Arbeitsmittel, Telefonkosten, Aktentasche, Laptop/PC, Bewerbungsfotos, Fahrten zur Bewerbung, u.v.m. RechnungenNein
Berufskleidung und ihre ReinigungBlaumänner, Kittel, etc.Rechnungen von der WäschereiNein
DienstreisenEntfernung, Unterkunft, EinzelkostenRechnungen (z. B. Hotel, Fahrtkosten), AufzeichnungenNein
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmerz. B. Mietvertrag, Strom-, Gas-, Wasser-, Abwasserabrechnung, etc.Alle Rechnungen im Zusammenhang mit den Kosten des ArbeitszimmersNein
Aufwendungen für Fachbücher und Fachzeitschriften Rechnungen der erworbenen Bücher und Zeitschriften sowie EinzelaufstellungNein
Fortbildungskostenz. B. Kursgebühr, Fachbücher, Aufzeichnung der Fahrten (ggf. 0,30 €/km), etc.BelegeNein
Doppelte Haushaltsführung
(beruflich veranlasst)
 Mietverträge beider Haushalte, Rechnungen für Einrichtungsgegenstände; Aufzeichnung der Fahrten (ggf. 0,30 €/km), etc.Nein
Umzugskosten
(beruflich veranlasst)
Versetzung, Umzug des Arbeitgebers in eine andere Stadt oder FahrzeitverkürzungZahlungsbelege (z. B. Transportkosten, Aufzeichnung der Fahrten, etc), Nachweis des beruflichen Zusammenhangs (z. B. Fahrzeitverkürzung oder Versetzung)Nein
Was benötige ich?Worum geht es?Erforderliche Belege /
Wo bekomme ich diese Belege her?
Beleg direkt beifügen:
    
Anlage G   
    
Lagen Einkünfte aus einer Photovoltaik-
anlage vor?
Wenn Sie eine Photovoltaikanlage auf Ihrem privaten Haus betreiben, dann gelten diese als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Nein
Umsatzsteuer, Gewerbesteuer-
vorauszahlungen

Umsatzsteuer: Steuer auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen, die Unternehmen erheben und ans Finanzamt abführen.

Gewerbesteuer-Vorauszahlungen: Vierteljährliche Zahlungen basierend auf geschätzten Gewinnen, die Unternehmen als Vorauszahlung der Gewerbesteuer leisten müssen.

Umsatzsteuer-
Voranmeldungen, Gewerbesteuer-Vorauszahlungs-
bescheid
Nein
Betriebseinnahmen, Nutzungsentnahmen

Betriebseinnahmen sind die Einkünfte, die ein Unternehmen im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit erzielt. Dazu gehören beispielsweise Umsatzerlöse, Provisionen oder Mieteinnahmen.

Nutzungsentnahmen beziehen sich auf den privaten Gebrauch von betrieblichen Gütern oder Dienstleistungen durch den Unternehmer oder seine Mitarbeiter. Dies wird als geldwerter Vorteil behandelt und muss als Entnahme in der Buchhaltung erfasst und gegebenenfalls versteuert werden.

 Nein
Betriebsausgaben Sämtliche BelegeNein
Gewinn-
ermittlungen, getrennt für jeden einzelnen Betrieb

Die Gewinnermittlung erfolgt getrennt für jeden einzelnen Betrieb, um den Gewinn für jeden Geschäftsbereich individuell zu berechnen. Dies ermöglicht eine genaue Analyse der Rentabilität und Leistungsfähigkeit jedes Betriebs und unterstützt fundierte Entscheidungen in Bezug auf Investitionen und Kostenoptimierung.

 
Einnahmen-
überschussrechnung (EÜR).
Ja
Lagen Beteiligungs-
einkünfte vor?
Beteiligungseinkünfte sind Gewinne, die aus Beteiligungen an Unternehmen resultieren. Dies umfasst Dividenden, Gewinnanteile und Veräußerungsgewinne. Bei der Steuererklärung müssen diese Einkünfte angegeben und entsprechend besteuert werden.Feststellungsbescheide/
-erklärungen
 
Gewerbesteuer-
messbetrag getrennt für jeden Betrieb
Der Gewerbesteuermessbetrag wirkt sich auf die Einkommensteuer aus. Nein
Gewerbesteuer-
zahlungen getrennt für jeden Betrieb
Die Gewerbesteuervorauszahlungen wirken sich auf die Einkommensteuer aus. Nein
Wurde ein Betrieb oder Teilbetrieb veräußert? §§ 16 Abs. 4 EStG und 34 Abs. 3 EStG?Sie veräußern Ihr Einzelunternehmen oder geben es auf. Nein
Übergangs-
gewinnermittlung
Bei einer Veräußerung oder Aufgabe eines Einzelunternehmens muss eine Übergangsgewinnermittlung erstellt werden, um alle Forderungen und Verbindlichkeiten noch zu erfassen.ÜbergangsgewinnermittlungNein
Lagen Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften vor, an denen eine Beteiligung von mindestens 1 % vorlag?Bei Verlusten den Ansatz des Teileinkünfte-
verfahrens prüfen; ggf. keine Kürzung, sondern voller Ansatz der Beteiligung.
 Nein
Sollen in 2020 Investitions-
abzugsbeträge nach
§ 7g EStG berücksichtigt werden?
Sie wollen in ein bis drei Jahren einen neuen PKW anschaffen. Dann können Sie jetzt schon bis zu 40 % der evtl. Anschaffungskosten als Betriebsausgabe ansetzen.

Angebote

Nein
Welche Investitions-
abzugsbeträge sind in 2020 aufzulösen / hinzuzurechnen?
Der vor drei Jahren gebildete Investitionsabzugsbetrag muss aufgelöst werden, in dem das Wirtschaftsgut angeschafft wurde.

Rechnungen

Nein
Wie hoch ist der Wert der Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG aus dem Jahr 2020?Schuldzinsen sind nicht abziehbar, wenn „Überentnahmen“ getätigt werden. Unter Überentnahme versteht der Gesetzgeber den Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wirtschaftsjahrs übersteigen. Solange ein Unternehmer (nur) Teile seines Eigenkapitals (Gewinne und Einlagen) entnimmt und durch Kredit ersetzt, sind die hierauf anfallenden Kreditzinsen weiterhin als Betriebsausgaben voll abziehbar. Sie werden dann nicht abziehbar, soweit die Entnahmen höher sind als der Gewinn plus die Einlagen. In diesem Fall liegt eine sog. „Überentnahme“ vor.Privateinlagen, PrivatentnahmenNein

 

Was benötige ich?Worum geht es?Erforderliche Belege /
Wo bekomme ich diese Belege her?
Beleg direkt beifügen:
    
Anlage S   
    
Umsatzsteuervorauszahlungen Umsatzsteuer – VoranmeldungenNein
Betriebseinnahmen, Nutzungsentnahmen Sämtliche BelegeNein
Gewinnermittlungen, getrennt für jeden einzelnen Betrieb Sämtliche BelegeJa
Lagen Beteiligungseinkünfte vor? Feststellungsbescheide / -erklärungenNein
Wurde ein Betrieb oder Teilbetrieb veräußert?
§§ 18 Abs. 3, 16 Abs. 4 und 34 Abs. 3 EStG?
Die genannten Paragraphen (§ 18 Abs. 3, § 16 Abs. 4 und § 34 Abs. 3 EStG) behandeln die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei der Veräußerung eines Betriebs oder Teilbetriebs.ÜbergangsgewinnermittlungNein
Zuordnung des Freibetrages bei Berechnung mit Teileinkünfte-
verfahren beachten
Sie veräußern Ihr Einzelunternehmen oder geben es auf.Feststellungsbescheide /
-erklärungen
Nein
Übergangs-
gewinnermittlung
Bei einer Veräußerung oder Aufgabe eines Einzelunternehmens muss eine Übergangs-
gewinnermittlung erstellt werden, um alle Forderungen und Verbindlichkeiten noch zu erfassen.
ÜbergangsgewinnermittlungNein
Sollen in 2020 Investitions-
abzugsbeträge nach
§ 7g EStG berücksichtigt werden?
Sie wollen in ein bis drei Jahren einen neuen PKW anschaffen. Dann können Sie jetzt schon bis zu 40 % der evtl. Anschaffungskosten als Betriebsausgabe ansetzten.AngeboteNein
Welche Investitions-
abzugsbeträge sind in 2020 aufzulösen / hinzuzurechnen?
Der vor drei Jahren gebildete Investitions-
abzugsbetrag muss aufgelöst werden, indem das Wirtschaftsgut angeschafft wurde.
RechnungenNein
Wie hoch ist der Wert der Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG aus dem Jahr 2020?Schuldzinsen sind nicht abziehbar, wenn „Überentnahmen“ getätigt werden. Unter Überentnahme versteht der Gesetzgeber den Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wirtschaftsjahrs übersteigen. Solange ein Unternehmer (nur) Teile seines Eigenkapitals (Gewinne und Einlagen) entnimmt und durch Kredit ersetzt, sind die hierauf anfallenden Kreditzinsen weiterhin als Betriebsausgaben voll abziehbar. Sie werden dann nicht abziehbar, soweit die Entnahmen höher sind als der Gewinn plus die Einlagen. In diesem Fall liegt eine sog. „Überentnahme“ vor.Privateinlagen, Privatentnahmen
Was benötige ich?Beispiele / HinweiseErforderliche Belege /
Wo bekomme ich diese Belege her?
Beleg direkt beifügen:
    
Anlage KAP   
    
Veräußerung von Wertpapieren, AktienVeräußerung von Wertpapieren und Aktien: Beim Verkauf dieser Finanzinstrumente können steuerliche Konsequenzen entstehen. Halten Sie relevante Belege wie Kauf- und Verkaufsabrechnungen für die Steuererklärung bereit. Konsultieren Sie einen Steuerberater, um genaue Informationen zu den steuerlichen Auswirkungen zu erhalten.Bestätigungen der Kreditinstitute über getätigte private Veräußerungsgeschäfte (Wertpapiere, Aktien) erhalten Sie vom jeweiligen Kreditinstitut.Ja
SteuererstattungszinsenDiese ergibt sich, wenn Sie z. B. Ihre Steuererklärung 2016 in 2020 abgeben und ein Guthaben daraus entsteht.Steht auf dem Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes.Nein
Lagen bisher nicht versteuerte private Kapitalerträge vor?Sie haben jemanden ein Darlehen gewährt und erhalten daraus Zinsen.Nachweis der Einnahmen, Vertrag (z. B. Darlehensvertrag) sollte Ihnen vorliegen. Wenn nicht, vom Darlehensnehmer anfordern.Nein
Lagen Kapitalerträge nach
§ 32d Abs. 2 EStG vor?
Insbesondere Gesellschafter-Geschäftsführer Darlehen und Dividenden beachten.Vertrag, (z. B. Darlehensvertrag) sollte Ihnen vorliegen. Wenn nicht, vom Darlehensnehmer anfordern. Nachweis der Beteiligung. Es wird kein Sparer-Pauschbetrag berücksichtigt! Sämtliche Aufwendungen ab dem 1. € sind nachzuweisen!Nein
Lagen Beteiligungseinkünfte vor?Beteiligungseinkünfte umfassen Gewinne aus Beteiligungen an Unternehmen. Beispiele sind Dividenden, Gewinnanteile und Veräußerungsgewinne. Sie sollten relevante Unterlagen wie Dividendenzahlungen, Gewinnbeteiligungen und Verkaufsabrechnungen für Ihre Steuererklärung aufbewahren. Konsultieren Sie einen Steuerberater für genaue Informationen zur Besteuerung von Beteiligungseinkünften.Feststellungsbescheide/ -erklärungen, erhalten Sie vom Finanzamt.Nein
Ausländische Steuern /
fiktive ausländische Steuern (Zinsinformationsverordnung)
Ausländische Steuern und fiktive ausländische Steuern (gemäß Zinsinformationsverordnung) betreffen die Besteuerung von Einkünften aus dem Ausland. Beispiele sind Quellensteuern auf Dividenden oder Zinsen, die im Ausland erhoben werden. Beachten Sie, dass dies steuerliche Aspekte sind, die genaue Informationen und möglicherweise professionelle Beratung erfordern.Steuerbescheinigungen erhalten Sie vom jeweiligen Kreditinstitut.Ja

 

Was benötige ich?Erforderliche Belege /
Wo bekomme ich diese Belege her?
Beleg direkt beifügen:
   
Anlage N  
   
Lohnsteuerbescheinigung für Beamte im Ruhestand oder BetriebsrentnerEhemaliger Dienstherr oder ArbeitgeberNein
   
Anlage R  
   
Haben Sie Alters-, Witwen-/Witwer- oder Erwerbsminderungsrenten bezogen?Rentenbescheide, Beginn der Rentenleistung, Rentenfreibetrag – mögliche Öffnungsklausel beachten: Deutsche Rentenversicherung, Rentenbezugsmitteilung. Erhalten Rentner nur auf Anforderung. Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.deNein
Haben Sie Renten aus der landwirtschaftlichen Alterskasse bezogen?Rentenbescheide, Beginn der Rentenleistung, Rentenfreibetrag: Vom jeweiligen Anbieter.Nein

Haben Sie Renten aus einem Versorgungswerk erhalten?Rentenbezugsmitteilung. Erhalten Rentner nur auf Anforderung.Nein
Haben Sie Renten aus einem „Rürup-Vertrag“ erhalten?Rentenbescheide, Beginn der Rentenleistung, Rentenfreibetrag: Rentenbezugsmitteilung. Erhalten Rentner nur auf Anforderung.Nein
Haben Sie Renten aus einer privaten Lebens-/ Rentenversicherung erhalten?Bescheinigung, Beginn der Rentenleistung, Rentenfreibetrag: Vom jeweiligen Anbieter.Nein
Wurden Renten aus ausländischen Versicherungen erzielt? Gilt das Besteuerungsrecht in Deutschland?Rentenbescheid: Vom jeweiligen Anbieter.

Ja
Haben Sie Renten aus einer zeitlich befristeten privaten Lebens-/Rentenversicherung erhalten?Bescheinigung, Beginn und Laufzeit für den Ertragsanteil nach § 55 Abs. 2 EStDV erforderlich. Vom jeweiligen Anbieter.Nein

Haben Sie eine Rente z.B. aus einem „Riestervertrag“ oder einem anderen Vertrag der betrieblichen Altersversorgung bezogen?Anlegerbescheinigung nach amtlichem Vordruck, Leistungsmitteilung. Erhalten Riester-Rentner nur zu Beginn der Rente und bei Änderung. In der Zwischenzeit gibt es den Beleg nur auf Anforderung.Nein

 

Was benötige ich?Beispiele / HinweiseErforderliche Belege /
Wo bekomme ich diese Belege her?
Beleg direkt beifügen:
Anlage V   
Achtung! Die alleinige Vermietung von Garagen ist umsatzsteuerpflichtig.
    
Mieteinnahmen Ggf. Verwalter-
abrechnung vom Verwalter, Kontoauszüge
 
Zuflussprinzip des § 11 EStG beachten. Zahlungen für Vorjahre, nicht erstattete Kautionen, etc.Sie erhalten die Dezember 2020 Miete am 02.01.2021. Einnahme wird in 2020 noch berücksichtigt.  
Verbilligte Überlassung oder Vermietung an Angehörige? 66 % der ortsüblichen Miete müssen erreicht werden!Mietverträge, abstimmen mit Mietspiegel: Gemeinde evtl. Internet 
Leerstandszeiten begründenz. B. ZeitungsanzeigenNachweis für Suche nach NachmieterNein
Wurde die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung richtig ermittelt? Kaufvertrag und NebenkostenNein
Sonstige Hauskosten Hausgeldabrechnung: VerwalterNein
Fahrten zum Objekt Anzahl und EntfernungNein
Verwaltungsabrechnung
(Instandhaltungsrücklage)
 Zinsbescheinigung: VerwalterNein
Grundsteuer Bescheid über Grundbesitzabgaben: GemeindeNein
Lagen Erhaltungsaufwendungen vor?  Rechnungen und ZahlungsnachweiseNein
Hausversicherung Versicherungsschein: jeweiliger AnbieterNein

 

Was benötige ich?BeispieleErforderliche Belege /
Wo bekomme ich diese Belege her?
Beleg direkt beifügen:
    
Anlage SO   
    
Lagen private Grundstücksverkäufe innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung vor? Kauf- und Verkaufsverträge, NebenkostenNein
Wurden andere private Wirtschaftsgüter innerhalb eines Jahres veräußert?z. B. ein PKW, KryptowährungenKauf- und Verkaufsverträge, NebenkostenNein
Wurden andere private Wirtschaftsgüter, mit denen Einkünfte erzielt wurden, innerhalb von zehn Jahren zwischen Anschaffung und Veräußerung veräußert?z. B. ContainerleasingKauf- und Verkaufsverträge, NebenkostenNein

 

Was benötige ich?Beispiele / HinweiseErforderliche Belege /
Wo bekomme ich diese Belege her?
Beleg direkt beifügen:
    
Anlage Kind   
    
Wurden Schulgelder gezahlt? Auch innerhalb der EU.Ihr Kind ist z. B. auf einer Privatschule in Deutschland oder Österreich untergebracht.Bescheinigung der Schulbehörde und Zahlungsnachweise für andere Leistungen als Beherbergung, Betreuung und VerpflegungJa
Kinderbetreuungs-
kosten
Kindergarten oder Hort (z. B. DRK Bescheinigung, Kita-Beiträge)

ZahlungsnachweiseJa
Kinder über 18 Jahrenbefand sich in der Schul-, Hochschul- oder BerufsausbildungSchulbescheinigungJa
 konnte eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzenNachweisJa
 befand sich in einer Übergangszeit von höchstens vier MonatenNachweisJa
 leistete ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr, einen Europäischen Freiwilligendienst oder einen anderen Dienst im AuslandBescheinigungJa
 stand nicht in einem Beschäftigungs-
verhältnis und war bei einer Agentur für Arbeit im Inland als arbeitssuchend gemeldet
BescheinigungJa
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