Mit unserer umfassenden Checkliste für die Einkommensteuererklärung können Sie sicherstellen, dass Sie Ihre steuerlichen Pflichten mühelos erfüllen. Seit der Einführung der sogenannten „Belegvorhaltepflicht“ ist es nicht mehr erforderlich, Ihre Belege direkt mit Ihrer Steuererklärung an das Finanzamt zu schicken. Stattdessen müssen Sie die Belege nur dann nachreichen, wenn das Finanzamt dies explizit anfordert.
Unsere Checkliste hilft Ihnen dabei, den Überblick über Ihre Belege zu behalten und festzustellen, welche Ausgaben steuermindernd in Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden können. Sie bietet auch Informationen darüber, in welchen Fällen Sie bestimmte Belege direkt Ihrer Steuererklärung beifügen sollten. Dies kann Ihnen helfen, Zeit und Aufwand zu sparen, indem Sie von vornherein die relevanten Unterlagen zur Hand haben.
Darüber hinaus enthält die Checkliste Informationen darüber, wo Sie bestimmte Belege gegebenenfalls anfordern können. So können Sie sicherstellen, dass Sie alle erforderlichen Dokumente rechtzeitig und korrekt vorliegen haben.
Mit unserer Checkliste für die Einkommensteuererklärung können Sie Ihre Steuererklärung optimieren und gleichzeitig Ihre steuerlichen Vorteile maximieren. Verschaffen Sie sich einen klaren Überblick über Ihre Unterlagen und gehen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Schritte zur ordnungsgemäßen Abgabe Ihrer Steuererklärung unternehmen.
Was benötige ich? | Erforderliche Belege / Wo bekomme ich diese Belege her? | Beleg direkt beifügen: |
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Allgemeines | ||
Einkommensersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld | Lohnsteuerbescheinigung, Arbeitsagentur, Krankenversicherung, Deutsche Rentenversicherung, Elterngeldstelle | Nein. |
Einkommensteuerbescheid bzw. Einkommensteuererklärung des Vorjahres | Bekommen Sie vom Finanzamt. | Nein. |
Sonderausgaben | ||
Sonderausgaben sind Aufwendungen der Lebensführung, die steuerlich begünstigt werden. | ||
Beiträge zur Krankenversicherung | Beitragsbescheinigung vom jeweiligen Anbieter | Nein |
Beiträge zue Pflegeversicherung | Beitragsbescheinigung vom jeweiligen Anbieter | Nein |
(Rürup-Rente) Beiträge zu eigenen kapitalgedeckten Rentenversicherungen | Vertrag, Höhe der Zahlung. Vom jeweiligen Anbieter | Nein |
Versorgungsleistungen (Renten und dauernde Lasten) und/oder Leistungen aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs | Vertrag, Höhe der Zahlung. Vom jeweiligen Anbieter | Nein |
Unfall- und Haftpflichtversicherungen, freiwillige Beiträge zur Arbeitslosen-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Risiko-lebensversicherungen | Zahlungsnachweise, Versicherungsscheine. Vom jeweiligen Anbieter. Achtung: Verrechnungen von Beitragsrückerstattungen. | Nein |
Kirchensteuer | Einkommensteuerbescheid | Nein |
Spenden | Spendenbescheinigungen im Original. Vom jeweiligen Anbieter: gemeinnützige Organisation, politische Parteien | Nein |
Spenden und/oder Verlustvortrag aus dem Vorjahr | Feststellungsbescheid. Finanzamt, Steuerbescheid | Nein |
Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung, die keine Werbungskosten sind | Alle Belege ( Kursgebühren, Arbeitsmittel, Fachliteratur etc.) evtl. Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen | Nein |
Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude | Alle Kosten der Sanierung. | Nein |
Riester-Vertrag (Anlage AV) | ||
Bescheinigung nach § 92 EStG | Vertrag, Höhe der Zahlung. Vom jeweiligen Anbieter | Nein |
Außergewöhnliche Belastungen | ||
Entdecken Sie die Möglichkeiten der steuerlichen Entlastung durch außergewöhnliche Belastungen. Ob Krankheitskosten, Behinderungsbedingte Ausgaben, Kosten im Zusammenhang mit einem Todesfall oder Schäden durch Unwetter – diese speziellen Umstände können zu finanziellen Belastungen führen. Doch das Finanzamt bietet Unterstützung in Form von Steuerermäßigungen, wenn diese Ausgaben nicht anderweitig erstattet werden. Erfahren Sie, wie Sie von diesen steuerlichen Vergünstigungen profitieren können und Ihre finanzielle Belastung reduzieren. Lassen Sie sich nicht von außergewöhnlichen Umständen ausbremsen – nutzen Sie die Möglichkeiten der Steuerentlastung, die Ihnen zustehen. | ||
Liegt ein Grad der Behinderung vor? | Behindertenausweis erhalten Sie vom zuständigen Versorgungsamt | Ja, bei Änderung der Behinderung |
Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen, für die niemand Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag | Neben den Angaben zu den Aufwendungen werden auch Auskünfte der bedürftigen Person benötigt: z. B. Personendaten, persönliche Verhältnisse, Angaben zum Einkommen und Vermögen. | Nein |
Pflegekosten von bedürftigen Personen | Amtliche Bescheinigung der Heimatbehörde über die Bedürftigkeit ist beigefügt | Nein |
Andere außergewöhnliche Belastungen | z. B. Krankheitskosten (Apotheke, Medikamente, Zahnarzt, Brille, Heilpraktiker), Pflegekosten, Kurkosten. Einschließlich Angaben zu erhaltenen Erstattungsbeträgen. | Nein |
Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten | Scheidungsurteil: Erhalten Sie vom Gericht. Kontoauszüge als Nachweis der Zahlungen. | Nein |
Beerdigungskosten | Sterbeurkunde, sämtliche Kostenbelege z. B. Sarg, Blumen, Trauerdrucksachen, etc. | Nein |
Steuerermäßigungen | ||
Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis | Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Nein |
Haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistung z. B. die Reinigung der Wohnung, die Gartenpflege | Rechnungen der Dienstleister oder Handwerker (Kontoauszüge) | Nein |
Energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden | Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens | Nein |
Was benötige ich? | Beispiele | Erforderliche Belege / Wo bekomme ich diese Belege her? | Beleg direkt beifügen: |
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Anlage N | |||
Lohnsteuerbescheinigung | Muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aushändigen. | Nein | |
Entfernungspauschale: Anzahl der Arbeitstage und Urlaubstage, genutztes Verkehrsmittel. | Entdecken Sie die steuerlichen Vorteile in Bezug auf Fahrtkosten und Unfallkosten im Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsweg. Ihre tägliche Fahrt zur Arbeitsstätte oder der Rückweg nach Hause können unvorhergesehene Kosten mit sich bringen, sei es durch Unfälle oder andere Ausgaben. Erfahren Sie, wie Sie diese Ausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen können, um Ihre finanzielle Belastung zu reduzieren. Nutzen Sie die Möglichkeiten der Steuerersparnis und erhalten Sie eine Rückerstattung für die Fahrtkosten und Unfallkosten, die Ihnen entstanden sind. Machen Sie das Beste aus Ihrer Arbeitswegsituation und lassen Sie sich nicht von zusätzlichen Kosten bremsen. Entdecken Sie jetzt die steuerlichen Vorteile und nutzen Sie diese, um Ihre finanzielle Situation zu verbessern. | Hier sind einige Beispiele für Belege und Rechnungen im Zusammenhang mit Reparaturen, die Sie für Ihre Steuererklärung aufbewahren sollten:
| Nein / Wäre aber zum Vorteil für eine schnellere Bearbeitung wenn man sie schon befügen würde. |
Lag eine Behinderung von mehr als 70 oder Merkmal „G“ vor? | Behindertenausweis erhalten Sie vom zuständigen Versorgungsamt | Ja, bei Änderung oder wenn der Beleg noch nicht vorlag | |
Beiträge an Berufsverbände | z. B. Gewerkschaften (IG Metall oder Verdi) | Die Beitragsbescheinigung erhalten Sie vom jeweiligen Verband oder Zahlungsbelege (Kontoauszüge) | Nein |
Arbeitsmittel, Telefonkosten, Aktentasche, Laptop/PC, Bewerbungsfotos, Fahrten zur Bewerbung, u.v.m. | Rechnungen | Nein | |
Berufskleidung und ihre Reinigung | Blaumänner, Kittel, etc. | Rechnungen von der Wäscherei | Nein |
Dienstreisen | Entfernung, Unterkunft, Einzelkosten | Rechnungen (z. B. Hotel, Fahrtkosten), Aufzeichnungen | Nein |
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer | z. B. Mietvertrag, Strom-, Gas-, Wasser-, Abwasserabrechnung, etc. | Alle Rechnungen im Zusammenhang mit den Kosten des Arbeitszimmers | Nein |
Aufwendungen für Fachbücher und Fachzeitschriften | Rechnungen der erworbenen Bücher und Zeitschriften sowie Einzelaufstellung | Nein | |
Fortbildungskosten | z. B. Kursgebühr, Fachbücher, Aufzeichnung der Fahrten (ggf. 0,30 €/km), etc. | Belege | Nein |
Doppelte Haushaltsführung (beruflich veranlasst) | Mietverträge beider Haushalte, Rechnungen für Einrichtungsgegenstände; Aufzeichnung der Fahrten (ggf. 0,30 €/km), etc. | Nein | |
Umzugskosten (beruflich veranlasst) | Versetzung, Umzug des Arbeitgebers in eine andere Stadt oder Fahrzeitverkürzung | Zahlungsbelege (z. B. Transportkosten, Aufzeichnung der Fahrten, etc), Nachweis des beruflichen Zusammenhangs (z. B. Fahrzeitverkürzung oder Versetzung) | Nein |
Was benötige ich? | Worum geht es? | Erforderliche Belege / Wo bekomme ich diese Belege her? | Beleg direkt beifügen: |
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Anlage G | |||
Lagen Einkünfte aus einer Photovoltaik- anlage vor? | Wenn Sie eine Photovoltaikanlage auf Ihrem privaten Haus betreiben, dann gelten diese als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. | Nein | |
Umsatzsteuer, Gewerbesteuer- vorauszahlungen | Umsatzsteuer: Steuer auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen, die Unternehmen erheben und ans Finanzamt abführen. Gewerbesteuer-Vorauszahlungen: Vierteljährliche Zahlungen basierend auf geschätzten Gewinnen, die Unternehmen als Vorauszahlung der Gewerbesteuer leisten müssen. | Umsatzsteuer- Voranmeldungen, Gewerbesteuer-Vorauszahlungs- bescheid | Nein |
Betriebseinnahmen, Nutzungsentnahmen | Betriebseinnahmen sind die Einkünfte, die ein Unternehmen im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit erzielt. Dazu gehören beispielsweise Umsatzerlöse, Provisionen oder Mieteinnahmen. Nutzungsentnahmen beziehen sich auf den privaten Gebrauch von betrieblichen Gütern oder Dienstleistungen durch den Unternehmer oder seine Mitarbeiter. Dies wird als geldwerter Vorteil behandelt und muss als Entnahme in der Buchhaltung erfasst und gegebenenfalls versteuert werden. | Nein | |
Betriebsausgaben | Sämtliche Belege | Nein | |
Gewinn- ermittlungen, getrennt für jeden einzelnen Betrieb | Die Gewinnermittlung erfolgt getrennt für jeden einzelnen Betrieb, um den Gewinn für jeden Geschäftsbereich individuell zu berechnen. Dies ermöglicht eine genaue Analyse der Rentabilität und Leistungsfähigkeit jedes Betriebs und unterstützt fundierte Entscheidungen in Bezug auf Investitionen und Kostenoptimierung. | Einnahmen- überschussrechnung (EÜR). | Ja |
Lagen Beteiligungs- einkünfte vor? | Beteiligungseinkünfte sind Gewinne, die aus Beteiligungen an Unternehmen resultieren. Dies umfasst Dividenden, Gewinnanteile und Veräußerungsgewinne. Bei der Steuererklärung müssen diese Einkünfte angegeben und entsprechend besteuert werden. | Feststellungsbescheide/ -erklärungen | |
Gewerbesteuer- messbetrag getrennt für jeden Betrieb | Der Gewerbesteuermessbetrag wirkt sich auf die Einkommensteuer aus. | Nein | |
Gewerbesteuer- zahlungen getrennt für jeden Betrieb | Die Gewerbesteuervorauszahlungen wirken sich auf die Einkommensteuer aus. | Nein | |
Wurde ein Betrieb oder Teilbetrieb veräußert? §§ 16 Abs. 4 EStG und 34 Abs. 3 EStG? | Sie veräußern Ihr Einzelunternehmen oder geben es auf. | Nein | |
Übergangs- gewinnermittlung | Bei einer Veräußerung oder Aufgabe eines Einzelunternehmens muss eine Übergangsgewinnermittlung erstellt werden, um alle Forderungen und Verbindlichkeiten noch zu erfassen. | Übergangsgewinnermittlung | Nein |
Lagen Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften vor, an denen eine Beteiligung von mindestens 1 % vorlag? | Bei Verlusten den Ansatz des Teileinkünfte- verfahrens prüfen; ggf. keine Kürzung, sondern voller Ansatz der Beteiligung. | Nein | |
Sollen in 2020 Investitions- abzugsbeträge nach § 7g EStG berücksichtigt werden? | Sie wollen in ein bis drei Jahren einen neuen PKW anschaffen. Dann können Sie jetzt schon bis zu 40 % der evtl. Anschaffungskosten als Betriebsausgabe ansetzen. | Angebote | Nein |
Welche Investitions- abzugsbeträge sind in 2020 aufzulösen / hinzuzurechnen? | Der vor drei Jahren gebildete Investitionsabzugsbetrag muss aufgelöst werden, in dem das Wirtschaftsgut angeschafft wurde. | Rechnungen | Nein |
Wie hoch ist der Wert der Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG aus dem Jahr 2020? | Schuldzinsen sind nicht abziehbar, wenn „Überentnahmen“ getätigt werden. Unter Überentnahme versteht der Gesetzgeber den Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wirtschaftsjahrs übersteigen. Solange ein Unternehmer (nur) Teile seines Eigenkapitals (Gewinne und Einlagen) entnimmt und durch Kredit ersetzt, sind die hierauf anfallenden Kreditzinsen weiterhin als Betriebsausgaben voll abziehbar. Sie werden dann nicht abziehbar, soweit die Entnahmen höher sind als der Gewinn plus die Einlagen. In diesem Fall liegt eine sog. „Überentnahme“ vor. | Privateinlagen, Privatentnahmen | Nein |
Was benötige ich? | Worum geht es? | Erforderliche Belege / Wo bekomme ich diese Belege her? | Beleg direkt beifügen: |
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Anlage S | |||
Umsatzsteuervorauszahlungen | Umsatzsteuer – Voranmeldungen | Nein | |
Betriebseinnahmen, Nutzungsentnahmen | Sämtliche Belege | Nein | |
Gewinnermittlungen, getrennt für jeden einzelnen Betrieb | Sämtliche Belege | Ja | |
Lagen Beteiligungseinkünfte vor? | Feststellungsbescheide / -erklärungen | Nein | |
Wurde ein Betrieb oder Teilbetrieb veräußert? §§ 18 Abs. 3, 16 Abs. 4 und 34 Abs. 3 EStG? | Die genannten Paragraphen (§ 18 Abs. 3, § 16 Abs. 4 und § 34 Abs. 3 EStG) behandeln die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei der Veräußerung eines Betriebs oder Teilbetriebs. | Übergangsgewinnermittlung | Nein |
Zuordnung des Freibetrages bei Berechnung mit Teileinkünfte- verfahren beachten | Sie veräußern Ihr Einzelunternehmen oder geben es auf. | Feststellungsbescheide / -erklärungen | Nein |
Übergangs- gewinnermittlung | Bei einer Veräußerung oder Aufgabe eines Einzelunternehmens muss eine Übergangs- gewinnermittlung erstellt werden, um alle Forderungen und Verbindlichkeiten noch zu erfassen. | Übergangsgewinnermittlung | Nein |
Sollen in 2020 Investitions- abzugsbeträge nach § 7g EStG berücksichtigt werden? | Sie wollen in ein bis drei Jahren einen neuen PKW anschaffen. Dann können Sie jetzt schon bis zu 40 % der evtl. Anschaffungskosten als Betriebsausgabe ansetzten. | Angebote | Nein |
Welche Investitions- abzugsbeträge sind in 2020 aufzulösen / hinzuzurechnen? | Der vor drei Jahren gebildete Investitions- abzugsbetrag muss aufgelöst werden, indem das Wirtschaftsgut angeschafft wurde. | Rechnungen | Nein |
Wie hoch ist der Wert der Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG aus dem Jahr 2020? | Schuldzinsen sind nicht abziehbar, wenn „Überentnahmen“ getätigt werden. Unter Überentnahme versteht der Gesetzgeber den Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wirtschaftsjahrs übersteigen. Solange ein Unternehmer (nur) Teile seines Eigenkapitals (Gewinne und Einlagen) entnimmt und durch Kredit ersetzt, sind die hierauf anfallenden Kreditzinsen weiterhin als Betriebsausgaben voll abziehbar. Sie werden dann nicht abziehbar, soweit die Entnahmen höher sind als der Gewinn plus die Einlagen. In diesem Fall liegt eine sog. „Überentnahme“ vor. | Privateinlagen, Privatentnahmen |
Was benötige ich? | Beispiele / Hinweise | Erforderliche Belege / Wo bekomme ich diese Belege her? | Beleg direkt beifügen: |
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Anlage KAP | |||
Veräußerung von Wertpapieren, Aktien | Veräußerung von Wertpapieren und Aktien: Beim Verkauf dieser Finanzinstrumente können steuerliche Konsequenzen entstehen. Halten Sie relevante Belege wie Kauf- und Verkaufsabrechnungen für die Steuererklärung bereit. Konsultieren Sie einen Steuerberater, um genaue Informationen zu den steuerlichen Auswirkungen zu erhalten. | Bestätigungen der Kreditinstitute über getätigte private Veräußerungsgeschäfte (Wertpapiere, Aktien) erhalten Sie vom jeweiligen Kreditinstitut. | Ja |
Steuererstattungszinsen | Diese ergibt sich, wenn Sie z. B. Ihre Steuererklärung 2016 in 2020 abgeben und ein Guthaben daraus entsteht. | Steht auf dem Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes. | Nein |
Lagen bisher nicht versteuerte private Kapitalerträge vor? | Sie haben jemanden ein Darlehen gewährt und erhalten daraus Zinsen. | Nachweis der Einnahmen, Vertrag (z. B. Darlehensvertrag) sollte Ihnen vorliegen. Wenn nicht, vom Darlehensnehmer anfordern. | Nein |
Lagen Kapitalerträge nach § 32d Abs. 2 EStG vor? | Insbesondere Gesellschafter-Geschäftsführer Darlehen und Dividenden beachten. | Vertrag, (z. B. Darlehensvertrag) sollte Ihnen vorliegen. Wenn nicht, vom Darlehensnehmer anfordern. Nachweis der Beteiligung. Es wird kein Sparer-Pauschbetrag berücksichtigt! Sämtliche Aufwendungen ab dem 1. € sind nachzuweisen! | Nein |
Lagen Beteiligungseinkünfte vor? | Beteiligungseinkünfte umfassen Gewinne aus Beteiligungen an Unternehmen. Beispiele sind Dividenden, Gewinnanteile und Veräußerungsgewinne. Sie sollten relevante Unterlagen wie Dividendenzahlungen, Gewinnbeteiligungen und Verkaufsabrechnungen für Ihre Steuererklärung aufbewahren. Konsultieren Sie einen Steuerberater für genaue Informationen zur Besteuerung von Beteiligungseinkünften. | Feststellungsbescheide/ -erklärungen, erhalten Sie vom Finanzamt. | Nein |
Ausländische Steuern / fiktive ausländische Steuern (Zinsinformationsverordnung) | Ausländische Steuern und fiktive ausländische Steuern (gemäß Zinsinformationsverordnung) betreffen die Besteuerung von Einkünften aus dem Ausland. Beispiele sind Quellensteuern auf Dividenden oder Zinsen, die im Ausland erhoben werden. Beachten Sie, dass dies steuerliche Aspekte sind, die genaue Informationen und möglicherweise professionelle Beratung erfordern. | Steuerbescheinigungen erhalten Sie vom jeweiligen Kreditinstitut. | Ja |
Was benötige ich? | Erforderliche Belege / Wo bekomme ich diese Belege her? | Beleg direkt beifügen: |
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Anlage N | ||
Lohnsteuerbescheinigung für Beamte im Ruhestand oder Betriebsrentner | Ehemaliger Dienstherr oder Arbeitgeber | Nein |
Anlage R | ||
Haben Sie Alters-, Witwen-/Witwer- oder Erwerbsminderungsrenten bezogen? | Rentenbescheide, Beginn der Rentenleistung, Rentenfreibetrag – mögliche Öffnungsklausel beachten: Deutsche Rentenversicherung, Rentenbezugsmitteilung. Erhalten Rentner nur auf Anforderung. Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de | Nein |
Haben Sie Renten aus der landwirtschaftlichen Alterskasse bezogen? | Rentenbescheide, Beginn der Rentenleistung, Rentenfreibetrag: Vom jeweiligen Anbieter. | Nein |
Haben Sie Renten aus einem Versorgungswerk erhalten? | Rentenbezugsmitteilung. Erhalten Rentner nur auf Anforderung. | Nein |
Haben Sie Renten aus einem „Rürup-Vertrag“ erhalten? | Rentenbescheide, Beginn der Rentenleistung, Rentenfreibetrag: Rentenbezugsmitteilung. Erhalten Rentner nur auf Anforderung. | Nein |
Haben Sie Renten aus einer privaten Lebens-/ Rentenversicherung erhalten? | Bescheinigung, Beginn der Rentenleistung, Rentenfreibetrag: Vom jeweiligen Anbieter. | Nein |
Wurden Renten aus ausländischen Versicherungen erzielt? Gilt das Besteuerungsrecht in Deutschland? | Rentenbescheid: Vom jeweiligen Anbieter. | Ja |
Haben Sie Renten aus einer zeitlich befristeten privaten Lebens-/Rentenversicherung erhalten? | Bescheinigung, Beginn und Laufzeit für den Ertragsanteil nach § 55 Abs. 2 EStDV erforderlich. Vom jeweiligen Anbieter. | Nein |
Haben Sie eine Rente z.B. aus einem „Riestervertrag“ oder einem anderen Vertrag der betrieblichen Altersversorgung bezogen? | Anlegerbescheinigung nach amtlichem Vordruck, Leistungsmitteilung. Erhalten Riester-Rentner nur zu Beginn der Rente und bei Änderung. In der Zwischenzeit gibt es den Beleg nur auf Anforderung. | Nein |
Was benötige ich? | Beispiele / Hinweise | Erforderliche Belege / Wo bekomme ich diese Belege her? | Beleg direkt beifügen: |
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Anlage V | |||
Achtung! Die alleinige Vermietung von Garagen ist umsatzsteuerpflichtig. | |||
Mieteinnahmen | Ggf. Verwalter- abrechnung vom Verwalter, Kontoauszüge | ||
Zuflussprinzip des § 11 EStG beachten. Zahlungen für Vorjahre, nicht erstattete Kautionen, etc. | Sie erhalten die Dezember 2020 Miete am 02.01.2021. Einnahme wird in 2020 noch berücksichtigt. | ||
Verbilligte Überlassung oder Vermietung an Angehörige? | 66 % der ortsüblichen Miete müssen erreicht werden! | Mietverträge, abstimmen mit Mietspiegel: Gemeinde evtl. Internet | |
Leerstandszeiten begründen | z. B. Zeitungsanzeigen | Nachweis für Suche nach Nachmieter | Nein |
Wurde die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung richtig ermittelt? | Kaufvertrag und Nebenkosten | Nein | |
Sonstige Hauskosten | Hausgeldabrechnung: Verwalter | Nein | |
Fahrten zum Objekt | Anzahl und Entfernung | Nein | |
Verwaltungsabrechnung (Instandhaltungsrücklage) | Zinsbescheinigung: Verwalter | Nein | |
Grundsteuer | Bescheid über Grundbesitzabgaben: Gemeinde | Nein | |
Lagen Erhaltungsaufwendungen vor? | Rechnungen und Zahlungsnachweise | Nein | |
Hausversicherung | Versicherungsschein: jeweiliger Anbieter | Nein |
Was benötige ich? | Beispiele | Erforderliche Belege / Wo bekomme ich diese Belege her? | Beleg direkt beifügen: |
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Anlage SO | |||
Lagen private Grundstücksverkäufe innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung vor? | Kauf- und Verkaufsverträge, Nebenkosten | Nein | |
Wurden andere private Wirtschaftsgüter innerhalb eines Jahres veräußert? | z. B. ein PKW, Kryptowährungen | Kauf- und Verkaufsverträge, Nebenkosten | Nein |
Wurden andere private Wirtschaftsgüter, mit denen Einkünfte erzielt wurden, innerhalb von zehn Jahren zwischen Anschaffung und Veräußerung veräußert? | z. B. Containerleasing | Kauf- und Verkaufsverträge, Nebenkosten | Nein |
Was benötige ich? | Beispiele / Hinweise | Erforderliche Belege / Wo bekomme ich diese Belege her? | Beleg direkt beifügen: |
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Anlage Kind | |||
Wurden Schulgelder gezahlt? Auch innerhalb der EU. | Ihr Kind ist z. B. auf einer Privatschule in Deutschland oder Österreich untergebracht. | Bescheinigung der Schulbehörde und Zahlungsnachweise für andere Leistungen als Beherbergung, Betreuung und Verpflegung | Ja |
Kinderbetreuungs- kosten | Kindergarten oder Hort (z. B. DRK Bescheinigung, Kita-Beiträge) | Zahlungsnachweise | Ja |
Kinder über 18 Jahren | befand sich in der Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung | Schulbescheinigung | Ja |
konnte eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen | Nachweis | Ja | |
befand sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten | Nachweis | Ja | |
leistete ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr, einen Europäischen Freiwilligendienst oder einen anderen Dienst im Ausland | Bescheinigung | Ja | |
stand nicht in einem Beschäftigungs- verhältnis und war bei einer Agentur für Arbeit im Inland als arbeitssuchend gemeldet | Bescheinigung | Ja |
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