Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Einkommensgrenzen für die Grundrente. Diese Änderungen sind wichtig für viele Rentner, da sie darüber entscheiden, ob jemand Anspruch auf die Grundrente hat oder sogar mehr Geld erhält. Mit den neuen Regelungen werden steigende Lebenshaltungskosten und Löhne besser berücksichtigt. Wer bisher knapp über den alten Einkommensgrenzen lag, könnte jetzt erstmals Grundrente bekommen oder eine höhere Zahlung erhalten.
Nicht alle Einkünfte werden für die Berechnung der Grundrente berücksichtigt. Entscheidend sind vor allem folgende Einkommensarten:
Berücksichtigt werden:
Nicht berücksichtigt werden:
Die Höhe der Grundrente hängt vom Einkommen ab. Ab 2025 gelten folgende Grenzen:
Für Alleinstehende:
Für Ehepaare:
Die Grundrente basiert nicht auf dem aktuellen oder letztjährigen Einkommen. Stattdessen wird das zu versteuernde Einkommen aus dem vorvorletzten Jahr herangezogen. Für die Grundrente 2025 zählt also das Einkommen aus 2023. Falls die Steuerdaten für dieses Jahr noch nicht vorliegen, kann auch das Einkommen aus 2022 oder 2021 verwendet werden.
Wichtig: Berücksichtigt wird nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen – also nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und weiteren steuerlichen Abzügen.
Die neuen Einkommensgrenzen bieten vielen Rentnern die Möglichkeit, mehr Grundrente zu erhalten. Allerdings ist die Berechnung nicht immer leicht nachvollziehbar. Wer sich unsicher ist, ob ein Anspruch besteht oder wie hoch die Grundrente ausfällt, sollte sich fachkundig beraten lassen. Besonders in Sonderfällen wie längeren Krankheitszeiten oder Unterbrechungen im Arbeitsleben kann eine individuelle Prüfung helfen, das Maximum aus der Grundrente herauszuholen.
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