Ab 2025 gelten neue Einkommensgrenzen für die Grundrente – mehr Rentner könnten profitieren! Erfahren Sie, was sich ändert und ob Sie mehr Rente erhalten.

Ab 2025 gelten neue Einkommensgrenzen für die Grundrente – mehr Rentner könnten profitieren! Erfahren Sie, was sich ändert und ob Sie mehr Rente erhalten.

Grundrente 2025: Was ändert sich und wer profitiert?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Einkommensgrenzen für die Grundrente. Diese Änderungen sind wichtig für viele Rentner, da sie darüber entscheiden, ob jemand Anspruch auf die Grundrente hat oder sogar mehr Geld erhält. Mit den neuen Regelungen werden steigende Lebenshaltungskosten und Löhne besser berücksichtigt. Wer bisher knapp über den alten Einkommensgrenzen lag, könnte jetzt erstmals Grundrente bekommen oder eine höhere Zahlung erhalten.

Welche Einkommen zählen für die Grundrente?

Nicht alle Einkünfte werden für die Berechnung der Grundrente berücksichtigt. Entscheidend sind vor allem folgende Einkommensarten:

Berücksichtigt werden:

  • Gesetzliche Rente aus der Rentenversicherung
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
  • Versorgungsbezüge (z. B. Betriebsrenten)
  • Mieteinnahmen und Pachten
  • Kapitalerträge, soweit sie den Sparer-Pauschbetrag (1.000 € pro Person und Jahr) überschreiten

 

Nicht berücksichtigt werden:

  • Wohngeld
  • Blindengeld
  • Opferrenten
  • Bestimmte Pflegeleistungen

 

Neue Einkommensgrenzen ab 2025

Die Höhe der Grundrente hängt vom Einkommen ab. Ab 2025 gelten folgende Grenzen:

Für Alleinstehende:

  • Bis 1.437,54 € monatlich: volle Grundrente ohne Abzüge
  • 1.437,54 € – 1.839,39 € monatlich: 60 % des Einkommens werden angerechnet
  • Über 1.839,39 € monatlich: 100 % des Einkommens werden angerechnet – kein Grundrentenzuschlag mehr

 

Für Ehepaare:

  • Bis 2.242,42 € monatlich: volle Grundrente ohne Abzüge
  • 2.242,42 € – 2.645,06 € monatlich: 60 % des Einkommens werden angerechnet
  • Über 2.645,06 € monatlich: 100 % des Einkommens werden angerechnet – kein Grundrentenzuschlag mehr

 

Welches Einkommen wird für die Berechnung genutzt?

Die Grundrente basiert nicht auf dem aktuellen oder letztjährigen Einkommen. Stattdessen wird das zu versteuernde Einkommen aus dem vorvorletzten Jahr herangezogen. Für die Grundrente 2025 zählt also das Einkommen aus 2023. Falls die Steuerdaten für dieses Jahr noch nicht vorliegen, kann auch das Einkommen aus 2022 oder 2021 verwendet werden.

Wichtig: Berücksichtigt wird nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen – also nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und weiteren steuerlichen Abzügen.

Fazit: Mehr Chancen auf Grundrente – aber auch mehr Bürokratie

Die neuen Einkommensgrenzen bieten vielen Rentnern die Möglichkeit, mehr Grundrente zu erhalten. Allerdings ist die Berechnung nicht immer leicht nachvollziehbar. Wer sich unsicher ist, ob ein Anspruch besteht oder wie hoch die Grundrente ausfällt, sollte sich fachkundig beraten lassen. Besonders in Sonderfällen wie längeren Krankheitszeiten oder Unterbrechungen im Arbeitsleben kann eine individuelle Prüfung helfen, das Maximum aus der Grundrente herauszuholen.


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