Ab dem 1. Oktober 2024 tritt eine zentrale Neuerung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft, die besonders für größere Wohngebäude mit mindestens sechs Wohnungen von Bedeutung ist. Ältere Heizungen müssen auf den Prüfstand und optimiert werden, um Energie effizienter zu nutzen. Diese sogenannte Optimierungspflicht gemäß § 60b GEG gilt für Heizsysteme, die Wasser als Wärmeträger verwenden – darunter Öl-, Gas- und Holzheizungen.
Worauf kommt es an? Folgende Aspekte werden genau überprüft:
– Effizienzcheck: Kann die Heizung energiesparender betrieben werden?
– Temperaturanpassung: Welche Maßnahmen helfen, die Vorlauftemperatur zu senken?
– Dämmung optimieren: Müssen Rohre oder Armaturen zusätzlich gedämmt werden, um Verluste zu reduzieren?
– Einsatz von Wärmepumpen: Ist der Einbau einer Wärmepumpe sinnvoll?
Doch das ist nicht alles: Laut § 60c GEG wird bei neu installierten Heizungsanlagen in Häusern mit mindestens sechs Wohnungen auch ein hydraulischer Abgleich Pflicht. Dabei überprüft eine Fachfirma, ob das Heizwasser gleichmäßig in alle Heizkörper strömt, um sicherzustellen, dass jeder Raum optimal beheizt wird.
Diese Änderungen zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu senken und den Heizbetrieb effizienter zu gestalten – gut für die Umwelt und den Geldbeutel!
Der Bundesrat startet nach der Sommerpause mit großen Entscheidungen: Am 27. September 2024 wird er über 87 Punkte beraten, darunter zwei wegweisende Änderungen zu Balkonkraftwerken und Eigentümerversammlungen. Nach der erwarteten Zustimmung könnten diese Neuerungen bereits im Oktober in Kraft treten.
Das Recht auf Balkonkraftwerke für Mieter: Mieter sollen künftig grundsätzlich ein Anrecht auf ein Balkonkraftwerk, auch Steckersolargerät genannt, haben. Das bedeutet: Eigentümergemeinschaften dürfen den Einbau solcher Anlagen zur Stromerzeugung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Diese Regelung reiht sich ein in bereits bestehende Rechte, wie zum Beispiel bei baulichen Veränderungen für Barrierefreiheit, E-Ladestationen, Einbruchsschutz oder Telekommunikationsanschlüsse. Bislang war es oft schwierig, die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft für den Einbau eines Balkonkraftwerks zu erhalten – das wird sich nun ändern.
Virtuelle Eigentümerversammlungen erleichtert: Ein weiterer bedeutender Punkt betrifft die Eigentümerversammlungen. Künftig können diese auch vollständig virtuell stattfinden, wenn mindestens drei Viertel der Eigentümer zustimmen. Bisher war die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich, was oft schwer zu erreichen war.
Diese Gesetzesänderungen sollen sowohl die Nutzung erneuerbarer Energien erleichtern als auch die Verwaltung von Eigentümergemeinschaften moderner und flexibler gestalten.
Ab Oktober 2024 gilt für Autofahrer eine entscheidende Neuerung: Reifen, die ausschließlich mit dem M+S-Symbol (Matsch und Schnee) gekennzeichnet sind, sind für den Winter nicht mehr zugelassen! Wer „von O bis O“ – also von Oktober bis Ostern – seine Winterreifen wechselt, muss sicherstellen, dass die Reifen ab jetzt das Alpine-Symbol auf der Flanke tragen. Dieses Symbol, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke, ist ab sofort das einzige offizielle Zeichen für wintertaugliche Reifen. Die Übergangsfrist endet am 30. September.
Das bedeutet: Nur Reifen, die sowohl das M+S- als auch das Alpine-Symbol tragen, sind weiterhin für den Wintereinsatz erlaubt. Wer diese Regel ignoriert, riskiert empfindliche Strafen:
– 60 € Bußgeld bei falscher Bereifung im Schnee, Matsch oder Eis
– 80 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert werden
– 100 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg, wenn andere gefährdet werden
Autofahrer sollten also dringend überprüfen, ob ihre Winterreifen den neuen Anforderungen entsprechen – sonst wird es teuer und gefährlich!
Ab Oktober 2024 gibt es gute Nachrichten für Studierende: Das Bafög wird deutlich verbessert! Der Grundbedarfssatz steigt um 5 %, sodass Studierende künftig 475 € pro Monat erhalten. Noch besser: Für diejenigen, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, wird die Wohnkostenpauschale auf 380 € erhöht. Damit steigt der maximale Förderbetrag von 934 € auf 992 € pro Monat – das sind ganze 58 € mehr.
Ein weiteres Highlight: Studienanfänger unter 25 Jahren aus einkommensschwachen Haushalten dürfen sich über eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 € freuen. Diese Unterstützung erleichtert den finanziellen Einstieg ins Studium und sorgt für einen sorgenfreieren Start in die akademische Laufbahn.
Mehr Geld, mehr Sicherheit – das neue Bafög bringt echten Mehrwert für Studierende!
Achtung, Führerscheinanwärter! Ab dem 1. Oktober 2024 wird der Fragenkatalog der theoretischen Führerscheinprüfung aktualisiert. Das bedeutet: Neue und überarbeitete Fragen erwarten euch – und das betrifft alle Führerscheinklassen! Um sicher durch die Prüfung zu kommen, ist es jetzt wichtiger denn je, mit dem aktuellsten Lernmaterial zu arbeiten. Nur so könnt ihr sicherstellen, dass ihr optimal vorbereitet seid und keine Überraschungen erlebt. Bereitet euch gut vor und bleibt auf dem neuesten Stand!
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