Lassen Sie uns jetzt herausfinden, welche Versicherungen tatsächlich dazu beitragen können, Ihre Steuerlast zu senken. Dazu gehören unter anderem:
– Kranken- und Pflegeversicherung (privat und gesetzlich)
– Gesetzliche Rentenversicherung und berufsständische Versorgungswerke sowie Rürup-Rentenverträge
– Arbeitslosenversicherung
– Privat- und Kfz-Haftpflichtversicherung
– Unfall- und Todesfallabsicherungen
– Riester-Rentenverträge
– Berufsunfähigkeitsversicherungen
– Arbeits-Rechtsschutz und Arbeits-Unfallversicherung
Versicherungen gibt es viele, und die meisten von uns haben mehr als eine. Die Kranken- und Pflegeversicherung ist in Deutschland mittlerweile eine Pflichtversicherung für jeden. Zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung für Millionen von Angestellten und freiwillig Einzahlenden können auch einige private Versicherungen steuerlich berücksichtigt werden.
Es ist jedoch nicht so einfach, dass alle genannten Versicherungsarten und gezahlten Beiträge vollständig absetzbar sind. Es gibt Unterschiede und Höchstbeträge pro Person und Jahr, die beachtet werden müssen. Grob lassen sich diese in 5 Bereiche einteilen:
Die Beiträge für die Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung sind zu 100 % und ohne Begrenzung absetzbar. Wichtig ist dabei, dass dies nur für die Grundabsicherung gilt, nicht jedoch für bestimmte Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus oder Zahnzusatzversicherungen, die häufig in privaten Krankenversicherungen enthalten sind.
Die Versicherungsanbieter müssen jährlich eine Bescheinigung über die gezahlten Beiträge ausstellen. Bei Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung werden pauschal 4 % für das Krankengeld abgezogen. Zur Eintragung in der Steuererklärung können Sie einfach die Beitrags- oder Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers verwenden.
Ab dem Steuerjahr 2023 sind die gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und zu Rürup-Rentenverträgen zu 100 % steuerlich absetzbar. Damit können diese Beiträge das zu versteuernde Einkommen mindern. Früher war dies nur anteilig möglich!
Für diesen zweiten Bereich gibt es jedoch weiterhin einen Höchstbetrag, der jährlich angepasst wird. Im Jahr 2024 liegt dieser Höchstbetrag bei 27.566 € pro Person, was vergleichsweise hoch ist und daher von vielen Personen nicht vollständig ausgeschöpft wird. Andere Versicherungsbereiche sehen hingegen anders aus.
Die Auswahl an privaten Versicherungen ist vielfältig. Dazu zählen nicht nur die Zusatzleistungen in der Krankenversicherung, wie bereits im ersten Abschnitt erwähnt, sondern auch Beiträge zu privaten Haftpflichtversicherungen, reinen Todesfallabsicherungen, eigenständigen Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen sowie überraschenderweise auch die gesetzliche Arbeitslosenversicherung.
In der Theorie klingt das alles gut, doch in der Praxis wissen viele nicht: Für diese sogenannten sonstigen Vorsorgeaufwendungen gilt ebenfalls ein jährlicher Höchstbetrag, ähnlich wie bei der Rentenvorsorge, der jedoch deutlich niedriger ausfällt. Selbstständige haben einen Höchstbetrag von 2.800 € pro Jahr, während Angestellte, Beamte und die meisten Rentner nur 1.900 € absetzen können. Verheiratete Paare können den doppelten Betrag geltend machen, da sie als zwei Personen gelten.
Hier kommt der entscheidende Punkt: Der Höchstbetrag berücksichtigt auch die gezahlten Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung aus dem ersten Abschnitt. Oft ist der Höchstbetrag damit bereits ausgeschöpft. Selbst wenn man seine privaten Versicherungen korrekt in der Steuererklärung angibt, haben sie ab diesen Werten keinen weiteren steuerlichen Einfluss mehr.
Viele Menschen sind sich dessen nicht bewusst und könnten sich Zeit und Mühe sparen, wenn sie dies wüssten. Personen mit geringem Einkommen oder jene, die nicht das ganze Jahr über gearbeitet haben, sollten dennoch versuchen, diese Abzüge geltend zu machen. Für die meisten Normalverdiener wirken sich private Versicherungen steuerlich jedoch nicht aus. Diesen Mythos möchten wir hiermit aufklären.
Riester-Rentenverträge, oft als Versicherungen abgeschlossen, zählen nicht zu den bisher genannten Vorsorgeaufwendungen, sondern haben eine eigene Regelung. Jährlich sind bis zu 2.100 € als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar.
Hierfür gibt es ein eigenes Formular in der Steuererklärung, die Anlage AV, während die Angaben zu anderen Vorsorgeaufwendungen in der Anlage Vorsorgeaufwand gemacht werden.
Oft werden berufliche Versicherungen in der Steuererklärung übersehen, was dazu führen kann, dass man potenziell Geld verschenkt! Denn bestimmte Anteile von privaten Versicherungsverträgen können auch einen beruflichen Bezug haben. Diese zählen nicht zu den Vorsorgeaufwendungen, sondern können als Werbungskosten in der Anlage N abgesetzt werden.
Zum Beispiel deckt eine private Unfallversicherung sowohl private als auch berufliche Unfälle ab. Viele Rechtsschutzversicherungen enthalten ebenfalls einen Berufsrechtsschutz. Es lohnt sich, diese Anteile mit beruflichem Bezug sowie die dafür gezahlten Beiträge als Werbungskosten geltend zu machen. Falls man unsicher ist, wie hoch der berufliche Anteil der Beiträge ist, kann man sich diesen einfach vom Versicherer bescheinigen lassen.
Es gibt also einige Möglichkeiten, Steuern zu sparen, die man beachten sollte. Wir hoffen, dass wir euch damit einen besseren Überblick verschaffen konnten.
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