Vermögenswirksame Leistungen (VL oder VwL) sind eine Sparmaßnahme, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam genutzt wird, um Vermögen aufzubauen oder für die Altersvorsorge zu sparen. Dabei zahlt der Arbeitgeber einen festen Betrag oder einen prozentualen Anteil des Gehalts als Vermögenswirksame Leistung an den Arbeitnehmer aus. Dieses Geld kann in spezielle Anlageformen, wie z.B. Bausparverträge, Investmentfonds oder Riester-Verträge investiert werden. Durch staatliche Förderung und Steuervorteile können Arbeitnehmer von einem höheren Ertrag profitieren. Die Nutzung von Vermögenswirksamen Leistungen ist jedoch nicht verpflichtend und hängt von den individuellen Bedingungen im Arbeitsvertrag ab.

 

U.R.

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Gestellte Fragen

 

Vermögenswirksame Leistungen (VL oder VwL) sind eine Sparmaßnahme, bei der der Arbeitgeber zusammen mit dem Arbeitnehmer Geld in bestimmte Anlageformen investiert. Der Arbeitgeber zahlt dabei einen festgelegten Betrag oder einen prozentualen Anteil des Gehalts als Vermögenswirksame Leistung an den Arbeitnehmer aus.

Die Anlageformen, in die die Vermögenswirksamen Leistungen investiert werden können, sind gesetzlich festgelegt und können je nach Tarifvertrag und individuellen Vereinbarungen variieren. Zu den häufigsten Anlageformen gehören:

  • Bausparverträge: Hierbei wird ein Teil des Geldes in einen Bausparvertrag investiert, um später eine Immobilie zu finanzieren.
  • Investmentfonds: Hierbei werden die Vermögenswirksamen Leistungen in Aktien- oder Rentenfonds investiert, um an den Chancen der Kapitalmärkte zu partizipieren.
  • Riester-Verträge: Hierbei wird ein Teil des Geldes in eine geförderte Altersvorsorge investiert, um später eine zusätzliche Rente zu erhalten.
  • Sparpläne: Hierbei wird das Geld auf ein Sparbuch oder einen Sparplan bei einer Bank eingezahlt, um langfristig Vermögen aufzubauen.

Je nach Anlageform und individueller Situation können Arbeitnehmer von staatlicher Förderung und Steuervorteilen profitieren. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Anlageformen für jeden Arbeitnehmer geeignet sind und dass die Wahl der richtigen Anlageform von individuellen Faktoren abhängt.

Die Voraussetzungen für den Bezug von vermögenswirksamen Leistungen (VL oder VwL) können je nach Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder individuellen Vereinbarungen variieren. Im Allgemeinen müssen jedoch folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Beschäftigung: Der Arbeitnehmer muss in einem Arbeitsverhältnis stehen und ein entsprechendes Arbeitsentgelt erhalten, das vermögenswirksame Leistungen ermöglicht.

  2. Alter: Das Alter des Arbeitnehmers spielt in der Regel keine Rolle, da vermögenswirksame Leistungen für alle Arbeitnehmer unabhängig vom Alter zugänglich sind.

  3. Vertrag: Der Arbeitgeber muss bereit sein, vermögenswirksame Leistungen gemäß Tarifvertrag oder individueller Vereinbarung zu zahlen. Eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist daher Voraussetzung.

  4. Anlageform: Der Arbeitnehmer muss eine geeignete Anlageform auswählen, in die das Geld investiert werden soll. Hierbei müssen die gesetzlichen Vorgaben sowie die individuellen Voraussetzungen des Arbeitnehmers beachtet werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass vermögenswirksame Leistungen nicht in allen Arbeitsverträgen vorgesehen sind und dass die Höhe der Leistungen und die Wahl der Anlageform von verschiedenen Faktoren abhängen. Arbeitnehmer sollten daher ihre Arbeitsverträge und individuellen Bedingungen sorgfältig prüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit ihrem Arbeitgeber oder einem Finanzberater halten.

 

Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen (VL oder VwL) kann je nach Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder individueller Vereinbarung variieren. Im Allgemeinen werden vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber gezahlt und können zwischen 6 und 40 Euro pro Monat betragen. In einigen Fällen kann der Arbeitgeber auch einen höheren Betrag zahlen.

Zusätzlich zu den Leistungen des Arbeitgebers muss der Arbeitnehmer auch selbst Geld in die gewählte Anlageform einzahlen. Die Höhe der Eigenleistung variiert ebenfalls je nach Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder individueller Vereinbarung sowie je nach gewählter Anlageform. In der Regel beträgt die Eigenleistung zwischen 6 und 40 Euro pro Monat.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlen und dass die Höhe der Leistungen und der Eigenanteil von verschiedenen Faktoren abhängen können. Arbeitnehmer sollten daher ihre Arbeitsverträge und individuellen Bedingungen sorgfältig prüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit ihrem Arbeitgeber oder einem Finanzberater halten, um die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen zu bestimmen.

 

Für vermögenswirksame Leistungen (VL oder VwL) gibt es verschiedene staatliche Förderungen, die je nach gewählter Anlageform und Einkommenssituation des Arbeitnehmers variieren können. Im Folgenden sind einige der wichtigsten staatlichen Förderungen aufgeführt:

  1. Arbeitnehmersparzulage: Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen eine Arbeitnehmersparzulage beantragen. Die Sparzulage beträgt bis zu 43 Euro pro Jahr und wird einkommensabhängig gewährt. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Arbeitnehmer die vermögenswirksamen Leistungen mindestens sieben Jahre lang anspart und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

  2. Wohnungsbauprämie: Arbeitnehmer können eine Wohnungsbauprämie beantragen, wenn sie vermögenswirksame Leistungen für den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie verwenden. Die Prämie beträgt bis zu 8,8% der Einzahlungen pro Jahr, maximal jedoch 512 Euro pro Jahr.

  3. Riester-Förderung: Arbeitnehmer können vermögenswirksame Leistungen auch in einen Riester-Vertrag investieren und damit von staatlichen Zulagen und Steuervorteilen profitieren.

  4. Berufseinsteigerbonus: Für Auszubildende, die nach dem 01. Januar 2021 einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, besteht die Möglichkeit, einen Berufseinsteigerbonus zu erhalten. Dabei können Arbeitnehmer eine einmalige Prämie von bis zu 200 Euro erhalten, wenn sie vermögenswirksame Leistungen in einen zertifizierten Sparplan einzahlen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die staatlichen Förderungen für vermögenswirksame Leistungen von verschiedenen Voraussetzungen und Bedingungen abhängen. Arbeitnehmer sollten daher sorgfältig prüfen, welche Förderungen für sie in Frage kommen und gegebenenfalls Rücksprache mit ihrem Arbeitgeber oder einem Finanzberater halten.

Vermögenswirksame Leistungen (VL oder VwL) können verschiedene steuerliche Auswirkungen haben, die von der gewählten Anlageform und der individuellen Einkommenssituation abhängen. Im Folgenden sind einige wichtige steuerliche Aspekte aufgeführt:

  1. Steuerliche Behandlung der Anlageerträge: Je nach gewählter Anlageform werden die Anlageerträge entweder vollständig oder teilweise steuerfrei gestellt oder unterliegen der normalen Abgeltungssteuer von derzeit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

  2. Steuerliche Absetzbarkeit der Einzahlungen: Die Einzahlungen in VL-Verträge können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar sein. So können Arbeitnehmer beispielsweise die Aufwendungen als Werbungskosten in ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen, wenn sie vermögenswirksame Leistungen aus ihrem Nettoeinkommen bezahlen.

  3. Steuerliche Absetzbarkeit bei Verwendung für Wohnzwecke: Werden vermögenswirksame Leistungen für den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie verwendet, können die Aufwendungen unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

  4. Steuerliche Auswirkungen bei Auszahlung: Bei Auszahlung der vermögenswirksamen Leistungen können je nach gewählter Anlageform und Laufzeit unterschiedliche Steuern anfallen. In der Regel fallen keine Steuern an, wenn die vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag oder Riester-Vertrag eingezahlt wurden und bestimmte Laufzeiten eingehalten wurden. Bei Auszahlung aus einem Fondssparplan oder einer Lebensversicherung können jedoch Steuern anfallen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die steuerlichen Auswirkungen von vermögenswirksamen Leistungen von verschiedenen Faktoren abhängen und dass es keine pauschale Aussage über die steuerliche Behandlung geben kann. Arbeitnehmer sollten daher ihre individuelle Einkommenssituation und die gewählte Anlageform sorgfältig prüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit einem Steuerberater halten.

Die Auszahlung von vermögenswirksamen Leistungen (VL) ist von verschiedenen Faktoren abhängig, insbesondere von der gewählten Anlageform und der Laufzeit des Vertrags. Im Folgenden sind einige wichtige Informationen zur Auszahlung von VL aufgeführt:

  1. Auszahlungszeitpunkt: In der Regel können vermögenswirksame Leistungen nach einer Laufzeit von sieben Jahren ausgezahlt werden. Es ist jedoch auch möglich, den Vertrag länger laufen zu lassen oder ihn vorzeitig zu kündigen. Je nach Anlageform können hierbei jedoch Gebühren oder Abschläge anfallen.

  2. Auszahlungsform: Die Auszahlung der vermögenswirksamen Leistungen erfolgt in der Regel als Einmalzahlung. Es ist jedoch auch möglich, die Leistungen in Raten oder als monatliche Rentenzahlung auszahlen zu lassen.

  3. Auszahlungsbetrag: Der Auszahlungsbetrag hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Höhe der Einzahlungen und der Rendite der Anlageform. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bei einigen Anlageformen Steuern oder Gebühren bei der Auszahlung anfallen können.

  4. Beantragung der Auszahlung: Die Auszahlung der vermögenswirksamen Leistungen muss in der Regel bei der Bank oder Versicherungsgesellschaft beantragt werden, bei der der Vertrag abgeschlossen wurde. Hierbei müssen in der Regel verschiedene Unterlagen vorgelegt werden, wie etwa der Vertrag selbst und eine aktuelle Verdienstbescheinigung.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Auszahlung von vermögenswirksamen Leistungen von verschiedenen Faktoren abhängt und dass es keine pauschale Aussage über die Auszahlung geben kann. Arbeitnehmer sollten daher die Vertragsbedingungen und die individuellen Auszahlungsmodalitäten sorgfältig prüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit ihrem Bankberater oder Versicherungsmakler halten.

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