Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer: So sparen Sie in Deutschland

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer: So sparen Sie in Deutschland

Entdeckungsreise 2023: Ein Jahr voller Höhepunkte

„2023: Ein Rekordjahr für Erbschaften und Schenkungen“

Das Jahr 2023 hat neue Maßstäbe gesetzt, wenn es um Erbschaften und Schenkungen geht. Laut den neuesten Zahlen stieg das geerbte und geschenkte Vermögen im Vergleich zum Vorjahr um beeindruckende 19,8 % auf insgesamt 121,5 Milliarden Euro. Während 2022 noch knapp 60 Milliarden Euro pro Jahr erreicht wurden, sorgte dieses Rekordvolumen im Jahr 2023 für neue Höchstwerte bei den Steuereinnahmen. Der deutsche Staat konnte in diesem Jahr stolze 11,8 Milliarden Euro aus diesen Vermögensübertragungen einnehmen.

Dieser Anstieg macht Erbschaften und Schenkungen zu einer wichtigen Einnahmequelle für den Bundeshaushalt, jedoch ist dies auch ein umstrittenes Thema. Die Frage nach weiteren Einnahmemöglichkeiten steht im Raum: Einige fordern niedrigere Freibeträge und höhere Steuersätze für Vermögensübertragungen. Werfen wir einen Blick auf die aktuellen Freibeträge, bis zu denen Erbschaften und Schenkungen steuerfrei bleiben – denn diese beiden Transaktionen werden steuerlich nahezu identisch behandelt.

Steuerliche Freibeträge bei Erbschaften und Schenkungen: Was Sie wissen sollten

Innerhalb einer Ehe oder bei eingetragenen Lebenspartnern können Sie bis zu 500.000 Euro steuerfrei übertragen und vererben. Bei Kindern liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro. Im Vergleich dazu müssen Geschwister, Schwiegerkinder und Stiefeltern – ebenso wie nicht verwandte Personen – mit einem deutlich niedrigeren Freibetrag von lediglich 20.000 Euro auskommen. Diese Freibeträge gelten nicht nur für Bargeld, sondern für sämtliche Vermögenswerte, darunter Schmuck, Konten, Depotguthaben sowie Immobilien und Firmenanteile.

Es ist entscheidend zu wissen, dass die Steuerklassen 1 bis 3 für die Erbschafts- und Schenkungssteuer von den bekannten Steuerklassen der Gehaltsabrechnung oder Steuererklärung abweichen. Diese Klassen haben eine spezielle Bedeutung in diesem Kontext. Für Erbschaften und Schenkungen, die über die genannten Freibeträge hinausgehen, gelten je nach Höhe des Betrages unterschiedliche Steuersätze. Je mehr Vermögen übertragen wird, desto höher fällt die Steuerbelastung gemäß den Steuerklassen 1 bis 3 aus.

Beispielrechnung zur Erbschafts- und Schenkungssteuer

Ein praktisches Beispiel: Wie Erbschaftssteuer die Höhe Ihrer Erbschaft beeinflusst“

Stellen wir uns vor, ein Kind erbt von seinem Vater 700.000 Euro. Zunächst einmal greift der Freibetrag von 400.000 Euro, der steuerfrei bleibt. Die verbleibenden 300.000 Euro müssen versteuert werden. Als Erbe der Steuerklasse 1 zahlt das Kind auf diese 300.000 Euro einen Steuersatz von 11 %. Das bedeutet, dass es rund 33.000 Euro Erbschaftsteuer entrichten muss.

Wie sieht es jedoch bei einem nicht verheirateten Paar aus? In diesem Fall gelten ganz andere Regeln. Da sie nicht miteinander verwandt sind, steht ihnen nur ein Freibetrag von 20.000 Euro zu. Von den 700.000 Euro werden also nur diese 20.000 Euro steuerfrei übertragen. Die verbleibenden 680.000 Euro unterliegen der Steuerklasse 3 und werden mit satten 30 % besteuert, was zu einer Steuerlast von stolzen 204.000 Euro führt. Diese hohe Steuerlast betrifft nicht nur Bargeld, sondern auch Vermögenswerte wie Immobilien.

Besondere Vorschriften: Alles, was Sie beachten müssen

„Wichtige Zusatzregelungen: Versorgungsfreibetrag und steuerfreie Güter“

Neben den bereits erwähnten Freibeträgen gibt es noch den Versorgungsfreibetrag, der dem hinterbliebenen Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner sowie den Kindern zusteht. Allerdings wird dieser Freibetrag gekürzt, wenn bereits andere Leistungen wie Witwen- oder Waisenrenten bezogen werden, was die Berechnung komplex machen kann.

Zusätzlich gibt es eine spezielle Regelung für bewegliche Güter. Unter bestimmten Bedingungen können diese bis zu einem Betrag von 42.000 Euro beziehungsweise 12.000 Euro steuerfrei übertragen werden. Die steuerliche Situation bei Erbschaften ist also durchaus vielschichtig und nicht immer einfach zu durchschauen. Bei größeren Summen oder Unsicherheiten ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um optimal beraten zu werden.

Wie kluge Planung Ihre Finanzen optimiert

„Frühzeitig planen: Wie Schenken zu Lebzeiten steuerliche Vorteile bringen kann“

Bereits zu Lebzeiten Vermögen an die Nachkommen zu übertragen kann äußerst sinnvoll sein – nicht nur im Alter. Durch frühzeitige Schenkungen können Sie möglicherweise zukünftige Steuerbelastungen reduzieren. Dabei können Sie die Freibeträge für Schenkungen alle 10 Jahre nutzen, was eine effektive Möglichkeit bietet, Vermögen steuerlich günstig zu übertragen.

Es lohnt sich, frühzeitig damit zu beginnen, wenn Sie einen nennenswerten Betrag oder Vermögenswerte weitergeben möchten. Beachten Sie jedoch: Sollte der Schenker innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung verstorben, wird der Wert der Schenkung auf das Erbe angerechnet. Um steuerliche Probleme zu vermeiden, müssen größere Schenkungen schriftlich dem Finanzamt gemeldet werden.

Ein zusätzlicher Tipp für Immobilien: Wenn Sie eine Immobilie verschenken, können Sie selbst darin wohnen, ohne dass sofort Erbschaftssteuer anfällt – allerdings nur, wenn Sie dies für mindestens zehn Jahre tun.

Insgesamt ist das Thema Schenken und Erben aus steuerlicher Sicht komplex und potenziell risikobehaftet. Es ist ratsam, sich professionelle Beratung einzuholen, um steuerliche Schwierigkeiten zu vermeiden. Unser Ziel war es, Ihnen einen Überblick zu geben; für individuelle Fälle ist jedoch eine detaillierte Beratung durch Experten notwendig.

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