Vorsicht: Ein kleiner Steuerfehler, der Sie jetzt bis zu 1.000 € kosten könnte!

Vorsicht: Ein kleiner Steuerfehler der Sie jetzt bis zu 1.000 € kosten könnte!

So vermeiden Sie teure Steuerfehler – alles, was Sie zur Abgabe der Steuererklärung wissen müssen!

Bei der Steuererklärung gibt es zwei wichtige Gruppen, die unterschieden werden:

1. Die zur Abgabe Verpflichteten

Hierzu zählen alle, die gesetzlich verpflichtet sind, eine Steuererklärung einzureichen. Typische Beispiele:

  • Personen mit unversteuerten Einnahmen (z. B. Mieteinkünfte)
  • Selbständige und Gewerbetreibende
  • Ehegatten in Steuerklassen 3 und 5
  • Rentner, deren Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt
  • Zusätzliche Einnahmen aus Nebentätigkeiten (mit Steuerklasse 6, jedoch kein Minijob!)
  • Bezieher von steuerfreien Lohnersatzleistungen, sofern diese über 410 € im Jahr liegen, wie: 
    • Krankengeld
    • Arbeitslosengeld I
    • Elterngeld
    • Kurzarbeitergeld
    • Mutterschaftsgeld
    • Aufstockungsbeiträge bei Altersteilzeit

 

Warum ist das wichtig?

Diese Einkünfte werden dem Finanzamt häufig erst durch die Steuererklärung bekannt. Ohne diese Abgabe kann das Finanzamt keine Steuern berechnen oder einfordern.

Ein Beispiel:

Bei der gesetzlichen Rente wird keine Steuer direkt abgezogen, wie es beim Arbeitslohn der Fall ist. Rentner müssen daher genau prüfen, ob ihre Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten (2024: 10.908 €). Wird die Grenze durch Rentenerhöhungen oder Nebeneinkünfte überschritten, entsteht eine Abgabepflicht – ohne dass das Finanzamt aktiv darauf hinweist!

Achtung:

Das Finanzamt erkennt oft erst Jahre später durch Datenabgleiche mit der Rentenversicherung, ob Steuerpflicht besteht. In solchen Fällen droht die Pflicht, mehrere Steuererklärungen rückwirkend einzureichen.

Fristen für die Abgabe 2023

  • Selbstersteller: bis 2. September 2024
  • Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein: verlängerte Frist

 

2. Die freiwilligen Einreicher

Diese Gruppe hat keine Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben – kann jedoch profitieren!

  • Vorteil: Vier Jahre Zeit für die freiwillige Abgabe.
    Beispiel: Die Steuererklärung für 2020 kann noch bis zum 31. Dezember 2024 eingereicht werden.

 

Achtung:


Verpassen Sie die Frist, ist das Steuerjahr unwiderruflich verloren. Das bedeutet: keine Steuererstattung! Dabei beträgt die durchschnittliche Rückerstattung laut Bundesamt für Statistik 1.063 €, bei smartsteuer-Nutzern sogar 1.266 €. Dieses Geld zu verschenken, wäre gerade zum Jahresende mehr als ärgerlich.

Wie Sie Ihre Steuererklärung einfacher gestalten und Steuern sparen können

Unsere Videos helfen Ihnen dabei, wichtige Tipps zu nutzen:

  • Welche Werbungskosten Sie geltend machen können
  • Wie Arzt-, Krankheits- oder Kinderbetreuungskosten absetzbar sind
  • Wie Sie durch Ihre Nebenkostenabrechnung Steuern zurückholen

 

Entdecken Sie noch viele weitere Tipps und Tricks, um Ihre Steuerlast zu senken!

 

Ein Klick, viele Inspirationen: Teile unsere Blogartikel!

Facebook
WhatsApp
Email

© Steuerhexe.deSteuerblog – Dein Guide für smarte Finanzen!

Ein Klick, viele Inspirationen: Teile unsere Blogartikel!

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner