Bei der Steuererklärung gibt es zwei wichtige Gruppen, die unterschieden werden:
Hierzu zählen alle, die gesetzlich verpflichtet sind, eine Steuererklärung einzureichen. Typische Beispiele:
Diese Einkünfte werden dem Finanzamt häufig erst durch die Steuererklärung bekannt. Ohne diese Abgabe kann das Finanzamt keine Steuern berechnen oder einfordern.
Bei der gesetzlichen Rente wird keine Steuer direkt abgezogen, wie es beim Arbeitslohn der Fall ist. Rentner müssen daher genau prüfen, ob ihre Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten (2024: 10.908 €). Wird die Grenze durch Rentenerhöhungen oder Nebeneinkünfte überschritten, entsteht eine Abgabepflicht – ohne dass das Finanzamt aktiv darauf hinweist!
Das Finanzamt erkennt oft erst Jahre später durch Datenabgleiche mit der Rentenversicherung, ob Steuerpflicht besteht. In solchen Fällen droht die Pflicht, mehrere Steuererklärungen rückwirkend einzureichen.
Diese Gruppe hat keine Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben – kann jedoch profitieren!
Verpassen Sie die Frist, ist das Steuerjahr unwiderruflich verloren. Das bedeutet: keine Steuererstattung! Dabei beträgt die durchschnittliche Rückerstattung laut Bundesamt für Statistik 1.063 €, bei smartsteuer-Nutzern sogar 1.266 €. Dieses Geld zu verschenken, wäre gerade zum Jahresende mehr als ärgerlich.
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