Die Sommerferien nahen – Zeit für Erholung und spannende Unternehmungen! Für viele Schüler bietet ein Ferienjob die perfekte Gelegenheit, erste praktische Erfahrungen zu sammeln und das Taschengeld aufzubessern. Dabei gibt es steuerliche Vorteile, die Sie unbedingt kennen sollten, um das Beste aus Ihrem Ferienjob herauszuholen.
Grundsätzlich sind die meisten Ferienjobs auch Minijobs, was bedeutet, dass sie als geringfügige Beschäftigungen gelten. Dabei dürfen bis zu 538 € im Monat steuerfrei verdient werden. Auch wenn der Ferienjob nicht länger als 3 Monate oder 70 Arbeitstage dauert, bleibt er steuerfrei.
Eine weitere Voraussetzung für einen Ferienjob ist das Mindestalter von 15 Jahren. Ab diesem Alter beziehungsweise ab der 9. Klasse besteht keine Vollzeitschulpflicht mehr. Jüngere Schüler zwischen 13 und 14 Jahren dürfen ebenfalls arbeiten, jedoch nur zwei Stunden pro Tag und nur für leichte Tätigkeiten.
Sozialversicherungspflichtig wird ein Minijob erst, wenn er dauerhaft ausgeübt wird und das Einkommen regelmäßig über 538 € im Monat liegt. Das ist bei einem Ferienjob normalerweise nicht der Fall. Bei mehreren parallelen Ferienjobs sollte die Verdienstgrenze beachtet werden. Übersteigt der Verdienst den Grundfreibetrag von derzeit 11.604 €, fallen ebenfalls Sozialabgaben an.
Viele Studierende nutzen die vorlesungsfreie Zeit oder die Zeit vor dem Studienbeginn, um zusätzliches Geld zu verdienen. Ab dem 18. Lebensjahr dürfen sie bis zu zwei Monate am Stück arbeiten und dabei steuerfrei bis zu 538 € verdienen. Sollte der Job länger dauern, ist es sinnvoll, sich als Werkstudent anstellen zu lassen. So können Studierende mehr verdienen und zahlen trotzdem nur geringe Sozialversicherungsabgaben.
Eine besonders vorteilhafte Option ist die Anstellung als studentischer Mitarbeiter. Auch hier gilt die Verdienstgrenze von 538 €, und Studierende sind von der Sozialversicherungspflicht befreit. Während des Studiums kann ein Verlustvortrag in der Steuererklärung erhebliche Ersparnisse bringen. Es lohnt sich, die eigene Situation genau zu prüfen.
Wichtig: BAföG-Empfänger dürfen nicht mehr als 520 € im Monat dazuverdienen. Wird diese Grenze überschritten, können die BAföG-Leistungen gekürzt oder gestrichen werden.
Egal, ob Sie noch zur Schule gehen oder studieren, die freie Zeit für einen Job zu nutzen, kann sich lohnen. Solange Ihr Verdienst unterhalb der Grenze von 538 € bleibt, bleibt er steuerfrei. Für Nebenjobs, bei denen Sie über einen längeren Zeitraum mehr verdienen, fallen Steuern an. Dennoch sollten Sie darauf achten, kein Geld zu verschenken. Besonders Studierende können durch eine Steuererklärung viel sparen.
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