Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG macht das Leben für kleine Unternehmen einfacher: Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen und keine Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) einreichen – klingt doch super, oder? 🚀 Aber Vorsicht: Dafür gibt es keinen Vorsteuerabzug.
Ab 2025 ändern sich wichtige Punkte, die sowohl bestehende als auch neue Kleinunternehmer betreffen. Hier die wichtigsten Neuerungen:
Bisher galt:
Ab 2025 steigt der Rahmen:
Das bedeutet mehr Spielraum für wachsende Unternehmen! 🌱
Bisher prüfte das Finanzamt bei Überschreitungen der Umsatzgrenzen und teilte Änderungen mit. Ab 2025 gilt:
Unternehmen, die nicht mehr unter die Regelung fallen, müssen:
Ab 2025 müssen auch Kleinunternehmer elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) empfangen können. Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD werden dann verpflichtend. Wenn Sie bisher mit Excel oder ähnlichen Tools arbeiten, ist es jetzt Zeit für eine moderne Buchhaltungssoftware. 💻
Die Pflicht zur Bilanzierung verschiebt sich ab 2025:
Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) bleibt für die meisten Kleinunternehmer die einfachste Option.
Die neuen Regelungen bieten Chancen, erfordern aber auch mehr Aufmerksamkeit. Gerade das eigenständige Überwachen der Umsatzgrenzen und die Umstellung auf E-Rechnungen sind wichtige Punkte. Sorgen Sie rechtzeitig dafür, dass Sie vorbereitet sind! 🌟
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