Entdecken Sie, wie Sie Ihre Weiterbildungskosten steuerlich absetzen können und profitieren Sie von finanziellen Vorteilen. Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen und Sparmöglichkeiten.

Weiterbildung

Ein erfülltes Berufsleben erfordert kontinuierliche Weiterentwicklung. Abendkurse, Seminare und Fortbildungen bieten Ihnen die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und sind oft unerlässlich. Die gute Nachricht: Viele dieser Weiterbildungen können vollständig in Ihrer Steuererklärung abgesetzt werden. Wie das funktioniert und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier.

Fortbildung vs. Ausbildung: Der entscheidende Unterschied

Eine Fortbildung umfasst alle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die im Rahmen Ihres Berufs stattfinden. Sie haben bereits einen Abschluss aus einer Erstausbildung und erweitern Ihre Kenntnisse durch ein Zweitstudium, innerbetriebliche Fortbildungen oder Umschulungen. Die Kosten solcher Angebote können Sie unbegrenzt als Werbungskosten geltend machen. Dies bedeutet, dass von den Teilnahmegebühren bis zu den Fahrtkosten alles absetzbar ist. Wichtig ist jedoch, ob es sich bei der Weiterbildung um eine Auswärtstätigkeit handelt. Diese liegt vor, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

– Die Fortbildungsstätte liegt außerhalb Ihres normalen Arbeitsortes.
– Es handelt sich um eine Umschulung, die mit Ihrem aktuellen Beruf nichts zu tun hat.
– Die Kurse finden außerhalb oder online als Fernstudium statt.

Für Fahrten von Ihrer Wohnung zur Fortbildung gilt eine Pauschale von 0,30 Euro je Kilometer, unabhängig davon, ob Sie mit dem eigenen Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln reisen. Übernachtungen im Hotel und Verpflegung außer Haus können ebenfalls abgesetzt werden. Findet die Weiterbildung hauptsächlich im Homeoffice statt, können Sie alle Arbeitsmittel, die Sie dafür benötigen, als Werbungskosten absetzen. Dazu gehören Lehrbücher, Laptops oder andere extra angeschaffte Büromaterialien. Bewahren Sie hierfür die Belege auf. Auch das Arbeitszimmer kann durch die Homeofficepauschale abgesetzt werden. Die Gebühren für ein Zweitstudium, einschließlich Teilnahme- und Prüfungsgebühren, können im besten Fall vollständig abgesetzt werden.

Eine Ausbildung in einer Berufsschule oder ein Erststudium fällt jedoch nicht unter den Begriff der Fortbildung, sondern unter Berufsausbildung. Hier gelten andere steuerliche Regelungen. Auch private Weiterbildungen, wie Sprach- oder Computerkurse an der Volkshochschule, werden steuerlich nicht berücksichtigt.

Kostenübernahme: So profitieren Sie optimal

Wenn Ihr Arbeitgeber einen Teil oder die gesamten Kosten einer Fortbildung übernimmt, spricht man von einem geldwerten Vorteil. Dieser ist normalerweise steuerpflichtig, wie etwa bei einem Firmenwagen. Bei Fortbildungen jedoch genießen Sie den Vorteil steuerfrei, solange die Teilnahme im Interesse Ihres Arbeitgebers ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Fortbildung während der Arbeitszeit stattfindet. Übernimmt Ihr Arbeitgeber die Kosten, können Sie diese nicht zusätzlich von Ihrer Steuer absetzen. Nur die von Ihnen selbst getragenen Kosten lassen sich als Werbungskosten geltend machen.

Wenn Freunde oder Eltern Ihre Weiterbildungskosten übernehmen und Sie noch unterhaltsberechtigt sind, können diese die Kosten in ihrer eigenen Steuererklärung absetzen.

Das Gleiche gilt für geschenkte Arbeitsmittel wie Laptops, Drucker oder Handys, solange die Rechnungen auf den Namen des Kindes ausgestellt sind.

Konkrete Auswirkungen für Sie: So profitieren Sie

Lebenslanges Lernen zahlt sich doppelt aus! Nutzen Sie die Chance, eine Weiterbildung, ein Zweitstudium oder eine Umschulung im Rahmen Ihres Berufs zu starten. Diese Kosten können Sie steuerlich absetzen und damit erheblich sparen.

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