Steuervorteile für Mieter maximieren: Diese absetzbaren Ausgaben solltest du kennen!

Entdecke, welche Kosten du absetzen kannst und wie du mehr Geld sparst!

Du zahlst nicht nur deine monatliche Kaltmiete, sondern auch verschiedene Nebenkosten im Zusammenhang mit deiner Immobilie. Wusstest du, dass ein Teil dieser Betriebsnebenkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzbar ist?

Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen Arbeiten und Tätigkeiten, die für deinen Haushalt und deine Immobilie notwendig sind, aber von externen Firmen gegen Bezahlung durchgeführt werden. Hierbei ist wichtig, dass die Zahlung ordnungsgemäß über eine Rechnung erfolgt ist und nicht bar bezahlt wurde. Interessanterweise spielt es keine Rolle, ob du Mieter oder Eigentümer deiner Immobilie bist – diese Regelung gilt für beide. Egal, ob du in einer Wohnung oder einem Haus lebst, die Möglichkeit der Steuerersparnis steht dir offen.

Es ist wichtig zu verstehen, dass nicht alle Ausgaben als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar sind. Typische Beispiele umfassen Reinigungs- und Gartenarbeiten, Handwerkerleistungen, Pflege- und Betreuungsdienste sowie hauswirtschaftliche Unterstützung.

Indem du diese Kosten in deiner Steuererklärung angibst, kannst du einen Teil davon als Steuerermäßigung geltend machen und somit deine finanzielle Belastung mindern. Es lohnt sich also, diese Möglichkeit der Steuerersparnis in Betracht zu ziehen und sie bei deiner nächsten Steuererklärung zu nutzen!

Optimiere deine Steuerersparnis: So nutzt du die Nebenkostenabrechnung!

Mieter können es sich bei den Nachweisen und Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen besonders einfach machen: Einmal im Jahr erhalten sie eine detaillierte Nebenkostenabrechnung für ihre Wohnung oder ihr Haus. Diese Abrechnung ist eine Zusammenstellung aller angefallenen Kosten, die nach ihrer Art aufgeschlüsselt sind.

In dieser Nebenkostenabrechnung finden sich eine Vielzahl von Posten, die als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden können. Dazu gehören gängige Kosten wie die für den Hausmeister, den Winterdienst, die Hausreinigung sowie die Pflege von Garten- und Außenanlagen. Aber auch weitere Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Haushalt stehen, können aufgeführt sein, wie beispielsweise Pflege- und Betreuungsdienste oder handwerkliche Arbeiten.

Die Nebenkostenabrechnung dient somit nicht nur der transparenten Darstellung der Nebenkosten, sondern auch als praktischer Nachweis für die steuerliche Absetzbarkeit bestimmter Aufwendungen. Indem Mieter diese Abrechnung sorgfältig prüfen und die relevanten Posten für haushaltsnahe Dienstleistungen identifizieren, können sie die damit verbundenen Kosten bei ihrer Steuererklärung geltend machen und dadurch ihre Steuerlast reduzieren. Es lohnt sich also, die Nebenkostenabrechnung genau zu studieren und mögliche Steuervorteile nicht ungenutzt zu lassen.

Steuern sparen leicht gemacht: So setzt du Kosten von der Steuer ab!

Bei der Steuerabsetzung durchläuft man die aufgeführten Positionen in der Abrechnung und kann die Lohn- und Fahrtkosten der Dienstleistungen abziehen. Materialkosten sind jedoch nicht absetzbar.

Doch das ist noch nicht alles. In der Steuererklärung können auch Handwerkerleistungen und Wartungen geltend gemacht werden. Dies umfasst nicht nur die Lohnkosten für direkt beauftragte Handwerker, sondern auch die vom Vermieter durchgeführten und auf den Mieter umgelegten Ausgaben für Wartungen, Reparaturen und Instandsetzungen im Haushalt sowie die Kosten für den Schornsteinfegerbesuch. Diese Kosten finden sich häufig ebenfalls in den Betriebskosten, unabhängig davon, ob man Mieter oder Eigentümer ist.

Optimiere deine Steuererstattung: So viel kannst du zurückbekommen!

Die Erstattung für haushaltsnahe Dienstleistungen kann sich wirklich sehen lassen, da es sich um völlig alltägliche Ausgaben handelt, die jedem von uns entstehen.

Jährlich können für haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu 20.000 € Kosten akzeptiert werden, von denen 20 % der Lohn- und Fahrtkosten abgezogen werden können – das entspricht einer potenziellen Erstattung von bis zu 4.000 € pro Jahr. (Eine Ausnahme besteht, wenn keine Einkommensteuer gezahlt wurde oder die Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen, da in diesem Fall nichts gegengerechnet und erstattet werden kann.)

Zusätzlich können bis zu 6.000 € Kosten für Handwerkerleistungen steuerlich berücksichtigt werden, wobei ebenfalls eine Erstattung von 20 % der Lohn- und Fahrtkosten möglich ist!

 

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