Die doppelte Haushaltsführung ist eine Situation, in der jemand aus beruflichen Gründen an einem anderen Ort als seinem Hauptwohnsitz arbeitet und daher einen zweiten Haushalt führt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn jemand eine Arbeitsstelle in einer anderen Stadt annimmt und in einer Zweitwohnung lebt, um der Arbeit nachzugehen.

In solchen Fällen können die Kosten für die doppelte Haushaltsführung unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem die Voraussetzungen, dass die Tätigkeit aus beruflichen Gründen erfolgt und die Zweitwohnung notwendig ist, um den Arbeitsplatz aufzusuchen. Auch die Angemessenheit der Kosten ist ein wichtiger Faktor.

Um die doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend zu machen, müssen bestimmte Nachweise erbracht werden, wie etwa ein Mietvertrag oder Belege für Ausgaben wie Reisekosten oder Umzugskosten. Es ist ratsam, sich vorab bei einem Steuerberater oder der zuständigen Finanzbehörde über die genauen Voraussetzungen und Absetzbarkeiten zu informieren, um mögliche Fehler bei der Steuererklärung zu vermeiden.

 

U.R.

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Gestellte Fragen

Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn jemand aus beruflichen Gründen an einem anderen Ort als seinem Hauptwohnsitz arbeitet und daher einen zweiten Haushalt führt. Zum Beispiel kann jemand eine Arbeitsstelle in einer anderen Stadt annehmen und in einer Zweitwohnung leben, um der Arbeit nachzugehen. Die doppelte Haushaltsführung wird als notwendig angesehen, um den Arbeitsplatz aufsuchen zu können und den Anforderungen des Berufs gerecht zu werden. Diese zusätzlichen Kosten, die durch die doppelte Haushaltsführung entstehen, können unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem die Voraussetzung, dass die Tätigkeit aus beruflichen Gründen erfolgt und die Zweitwohnung notwendig ist.

 

Eine doppelte Haushaltsführung kann als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie beruflich bedingt ist und dem Arbeitnehmer keine Wahlmöglichkeit hinsichtlich des Wohnorts bleibt. In der Regel wird dies angenommen, wenn der Arbeitnehmer mehr als 50% seiner Arbeitszeit an einem anderen Ort als dem Hauptwohnsitz tätig ist und die tägliche Rückkehr an den Hauptwohnsitz unzumutbar ist. Außerdem muss die doppelte Haushaltsführung notwendig und angemessen sein, also keine unverhältnismäßig hohen Kosten verursachen. Es müssen also bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Kosten für die doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten anerkannt werden. Die genauen Regelungen und Voraussetzungen sind im Einkommensteuergesetz (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG) festgelegt.

 

Um eine doppelte Haushaltsführung steuerlich als Werbungskosten absetzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die Tätigkeit muss aus beruflichen Gründen an einem anderen Ort als dem Hauptwohnsitz erfolgen.

  2. Der Arbeitnehmer muss aus beruflichen Gründen gezwungen sein, an einem anderen Ort zu wohnen und dort einen zweiten Haushalt zu führen.

  3. Es muss eine regelmäßige und häufige Rückkehr an den Hauptwohnsitz unzumutbar sein, da die Entfernung zu groß oder die Verkehrsanbindung zu schlecht ist.

  4. Die Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung müssen notwendig und angemessen sein.

  5. Der Arbeitnehmer muss nachweisen können, dass er einen eigenen Hausstand an beiden Orten unterhält.

  6. Der Arbeitsort muss sich im Inland befinden.

Die genauen Regelungen und Voraussetzungen sind im Einkommensteuergesetz (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG) festgelegt. Es ist empfehlenswert, sich bei Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit der doppelten Haushaltsführung an einen Steuerberater oder die örtliche Finanzbehörde zu wenden.

 

Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung können verschiedene Kosten steuerlich abgesetzt werden. Dazu gehören:

  1. Kosten für die Unterkunft: Hierzu zählen Miet- oder Unterkunftskosten, die notwendig sind, um am Arbeitsort einen zweiten Haushalt zu führen. Auch Kosten für ein möbliertes Zimmer oder ein Hotelzimmer können abgesetzt werden.

  2. Verpflegungsmehraufwendungen: Wenn der Arbeitnehmer auswärts arbeitet und nicht in der Lage ist, eine Mahlzeit zu Hause einzunehmen, können Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden. Hierfür gibt es pauschale Beträge, die sich nach der Dauer des Aufenthalts richten.

  3. Fahrten zwischen den Wohnungen: Fahrtkosten zwischen dem Hauptwohnsitz und dem Arbeitsort sowie zwischen dem Zweitwohnsitz und dem Arbeitsort können in der Regel als Werbungskosten abgesetzt werden.

  4. Umzugskosten: Kosten, die im Zusammenhang mit einem Umzug aufgrund der doppelten Haushaltsführung entstehen, können ebenfalls abgesetzt werden.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Kosten notwendig und angemessen sein müssen und dass eine Bescheinigung vom Arbeitgeber erforderlich ist. Die genauen Regelungen und Abzugsmöglichkeiten können je nach individueller Situation und Einzelfall unterschiedlich sein. Es empfiehlt sich daher, sich bei Fragen an einen Steuerberater zu wenden.

 

Um die doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen zu können, müssen verschiedene Nachweise erbracht werden. Zu diesen gehören:

  1. Nachweis der tatsächlichen Kosten: Der Arbeitnehmer muss nachweisen, welche Kosten für den zweiten Haushalt entstanden sind. Hierzu gehören beispielsweise Mietverträge, Quittungen für Möbel oder Haushaltsgeräte, die am Arbeitsort benötigt werden, sowie Nachweise über Ausgaben für die Verpflegung.

  2. Bescheinigung des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer bescheinigen, dass die doppelte Haushaltsführung notwendig ist und dass der Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen an zwei verschiedenen Orten tätig ist. Die Bescheinigung sollte auch die Höhe des steuerfrei erstatteten Betrags für Unterkunft und Verpflegung enthalten.

  3. Nachweis der Fahrten: Der Arbeitnehmer muss nachweisen, welche Fahrten er zwischen den beiden Wohnungen sowie zum Arbeitsort unternommen hat. Hierfür können beispielsweise Fahrtenbücher oder Rechnungen für öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden.

Es ist wichtig, dass die Nachweise ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, da sonst der Abzug als Werbungskosten verweigert werden kann. Es empfiehlt sich daher, die Belege sorgfältig aufzubewahren und sich gegebenenfalls von einem Steuerberater beraten zu lassen.

 

Bei der Einreichung der Steuererklärung in Bezug auf die doppelte Haushaltsführung gibt es einige wichtige Dinge zu beachten. Hier sind einige Tipps:

  1. Belege sammeln: Sammeln Sie alle Belege, die mit Ihrer doppelten Haushaltsführung zusammenhängen. Dazu gehören z.B. Mietverträge, Hotelrechnungen, Quittungen für Umzugskosten, Telefon- und Internetrechnungen, etc.

  2. Aufteilung der Kosten: Stellen Sie sicher, dass Sie die Kosten für Ihre doppelte Haushaltsführung korrekt aufteilen. Sie können entweder die tatsächlichen Kosten nachweisen oder einen pauschalen Betrag geltend machen.

  3. Anforderungen erfüllen: Stellen Sie sicher, dass Sie die Anforderungen für eine doppelte Haushaltsführung erfüllen. Sie müssen einen eigenen Haushalt am Arbeitsort haben und Ihren Hauptwohnsitz am Arbeitsplatz haben.

  4. Fristen einhalten: Halten Sie sich an die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung. In der Regel müssen Sie Ihre Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen.

  5. Beratung in Anspruch nehmen: Wenn Sie unsicher sind, was Sie bei der Einreichung Ihrer Steuererklärung in Bezug auf die doppelte Haushaltsführung beachten müssen, sollten Sie einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein konsultieren.

Bitte beachten Sie, dass Steuergesetze sich ändern können und ich nur allgemeine Informationen zur Verfügung stellen kann. Es ist immer am besten, sich direkt an einen Experten für Steuerrecht zu wenden, um spezifische Fragen zu klären.

 

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