Außergewöhnliche Belastungen sind besondere Kosten oder Aufwendungen, die durch außergewöhnliche Umstände entstehen und nicht dem normalen Lebensstandard entsprechen. Beispiele für außergewöhnliche Belastungen sind Krankheitskosten, Scheidungskosten, Pflegekosten oder Kosten für Katastrophenschäden. In vielen Ländern können diese außergewöhnlichen Belastungen bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden, um die Steuerlast zu senken. Die Voraussetzungen und Höchstbeträge für den Abzug von außergewöhnlichen Belastungen können je nach Land und Steuersystem unterschiedlich sein. Es ist wichtig, sorgfältig zu prüfen, ob die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden und welche Belege und Nachweise erforderlich sind. Ein Steuerberater oder eine Steuerberaterin kann bei Fragen zur Abzugsfähigkeit von außergewöhnlichen Belastungen weiterhelfen.

 

U.R.

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Schön das du hier vorbei schaust zu dem Thema außergewöhnlicher Belastungen:

Gestellte Fragen

 

Ob eine Ausgabe als außergewöhnliche Belastung anerkannt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es muss sich um besondere und außergewöhnliche Umstände handeln, die nicht dem normalen Lebensstandard entsprechen und auch nicht durch andere Möglichkeiten vermieden werden können. So können zum Beispiel Kosten für eine notwendige medizinische Behandlung, eine teure Therapie oder spezielle Hilfsmittel als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen stehen und sich nicht durch eine Krankenversicherung abdecken lassen. Es ist wichtig, sorgfältig zu prüfen, ob die Ausgaben wirklich außergewöhnlich und unvermeidbar sind, um sicherzustellen, dass sie als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können. Im Zweifelsfall kann ein Steuerberater oder eine Steuerberaterin helfen, die individuelle Situation zu bewerten.

 

Die Kosten, die als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden können, variieren je nach Land und Steuersystem. Allgemein können jedoch folgende Kosten als außergewöhnliche Belastungen angesehen werden:

  • Krankheitskosten, wie z.B. Arztkosten, Medikamente, Zahnbehandlungen, Krankenhauskosten, Reha-Maßnahmen oder Hilfsmittel, die nicht von der Krankenkasse oder anderen Versicherungen übernommen werden
  • Behinderungsbedingte Ausgaben, wie z.B. Kosten für eine behindertengerechte Wohnung, ein behindertengerechtes Fahrzeug oder eine spezielle Ausbildung
  • Scheidungskosten, wie z.B. Anwaltskosten oder Gerichtskosten im Zusammenhang mit der Scheidung
  • Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen, wie z.B. Ex-Partner oder Kinder, die nicht im eigenen Haushalt leben
  • Katastrophenschäden, wie z.B. Schäden durch Überschwemmungen, Stürme oder Erdbeben
  • Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb oder Erhalt des Arbeitsplatzes, wie z.B. Umzugskosten oder Kosten für eine Zweitwohnung.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genannten Ausgaben nicht automatisch als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden, sondern bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, um als solche geltend gemacht werden zu können.

 

Um außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen, müssen entsprechende Nachweise erbracht werden. Welche Nachweise erforderlich sind, hängt von den jeweiligen Umständen und Ausgaben ab. Im Allgemeinen können folgende Nachweise erforderlich sein:

  • Rechnungen und Quittungen: Für viele außergewöhnliche Belastungen müssen Rechnungen und Quittungen vorgelegt werden, um die Höhe der Ausgaben nachzuweisen. Es ist daher ratsam, alle Belege sorgfältig aufzubewahren.
  • ärztliche Bescheinigungen: Wenn es sich um Krankheitskosten handelt, kann eine ärztliche Bescheinigung erforderlich sein, um die medizinische Notwendigkeit der Ausgaben zu belegen.
  • Gutachten und Bescheinigungen: Wenn es sich um Kosten für eine Behinderung oder eine spezielle Ausbildung handelt, kann ein Gutachten oder eine Bescheinigung erforderlich sein, um die Notwendigkeit der Ausgaben nachzuweisen.
  • Urkunden: Wenn es sich um Scheidungskosten handelt, kann eine Urkunde über die Scheidung oder ein Gerichtsbeschluss erforderlich sein.
  • Bescheinigungen von Versicherungen: Wenn es sich um Kosten handelt, die von einer Versicherung nicht übernommen werden, kann eine Bescheinigung der Versicherung erforderlich sein, um den Umfang der Kosten zu belegen.

Es ist wichtig, alle erforderlichen Nachweise sorgfältig aufzubewahren und bei Bedarf vorzulegen. Im Zweifelsfall kann ein Steuerberater oder eine Steuerberaterin bei der Zusammenstellung der Nachweise helfen.

 

Ja, es gibt einen sogenannten „zumutbaren Eigenanteil“, der als Höchstbetrag für den Abzug außergewöhnlicher Belastungen gilt. Dies bedeutet, dass nur Kosten, die den zumutbaren Eigenanteil übersteigen, steuerlich abzugsfähig sind.

Der zumutbare Eigenanteil richtet sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder. Er beträgt in der Regel zwischen 1% und 7% der Gesamteinkünfte. Das bedeutet, dass nur die Kosten, die den zumutbaren Eigenanteil übersteigen, als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können.

Es ist wichtig zu beachten, dass es einige außergewöhnliche Belastungen gibt, für die der zumutbare Eigenanteil nicht gilt. Dazu gehören beispielsweise Krankheitskosten, die aufgrund einer schweren Erkrankung entstanden sind, sowie Scheidungskosten. In diesen Fällen können die gesamten Kosten als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden.

Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die steuerlichen Regelungen für außergewöhnliche Belastungen korrekt angewendet werden.

Außergewöhnliche Belastungen können sich positiv auf Ihre Steuererklärung auswirken, indem sie Ihre steuerliche Belastung mindern. Wenn Sie außergewöhnliche Belastungen geltend machen, mindern diese Ihre steuerpflichtigen Einkünfte. Dadurch reduziert sich auch die Höhe Ihrer Einkommensteuer.

Die Höhe der Steuerersparnis hängt von der Höhe der außergewöhnlichen Belastungen ab und davon, ob der zumutbare Eigenanteil überschritten wird. Der abzugsfähige Betrag der außergewöhnlichen Belastungen wird direkt von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen.

Zusätzlich gibt es einige außergewöhnliche Belastungen, für die es besondere Regelungen gibt, wie z.B. für Krankheitskosten, Behinderungskosten oder Unterhaltszahlungen. In einigen Fällen können diese Kosten sogar in vollem Umfang steuermindernd geltend gemacht werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass außergewöhnliche Belastungen nur in dem Jahr absetzbar sind, in dem sie angefallen sind. Wenn Sie also beispielsweise im Jahr 2022 außergewöhnliche Belastungen haben, können diese nur in der Steuererklärung für das Jahr 2022 geltend gemacht werden.

Es ist empfehlenswert, sich von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die außergewöhnlichen Belastungen korrekt und vollständig in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden.

 
 

Es kann sinnvoll sein, einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllen und Ihren maximalen Steuervorteil erhalten. Steuerberater und Steuerberaterinnen sind Experten auf dem Gebiet der Steuerberatung und können Ihnen helfen, Ihre Steuererklärung ordnungsgemäß auszufüllen, alle abzugsfähigen Kosten zu identifizieren und eine korrekte Berechnung Ihrer Steuern vorzunehmen.

Ein Steuerberater oder eine Steuerberaterin kann auch helfen, Ihre steuerliche Situation im Blick zu behalten und auf Veränderungen in der Gesetzgebung oder in Ihrer persönlichen Situation zu reagieren, die sich auf Ihre Steuern auswirken können.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin benötigen, können Sie sich an Ihr örtliches Finanzamt oder an eine Verbraucherberatungsstelle wenden. Diese können Ihnen weitere Informationen zur Verfügung stellen und Ihnen bei der Entscheidung helfen, ob es sinnvoll ist, einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin zu konsultieren.

 

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