Gemäß § 19 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) ist das Wohnsitzfinanzamt für die Besteuerung von natürlichen Personen zuständig. Dies bedeutet, dass jeder Steuerpflichtige, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, einem bestimmten Finanzamt zugeordnet ist. Dieses Finanzamt ist für die Erfassung, Überwachung und Festsetzung der Einkommensteuer sowie anderer Steuerarten zuständig, die natürliche Personen betreffen.

Das Wohnsitzfinanzamt ist auch für die Bearbeitung von Steuererklärungen zuständig und prüft die eingereichten Unterlagen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit. Es stellt auch Bescheide über die Höhe der festgesetzten Steuern aus und führt gegebenenfalls Steuererhebungen und -prüfungen durch.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Wohnsitzfinanzamt auch für die Besteuerung von Ausländern zuständig ist, die in Deutschland wohnen oder hier Einkünfte erzielen. In diesem Fall ist es jedoch möglicherweise auch erforderlich, internationale Steuerabkommen zu berücksichtigen und Doppelbesteuerungen zu vermeiden.

U.R.

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Schön das du hier vorbei schaust zu dem Thema: Wohnsitzfinanzamt

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Gestellte Fragen

 

Für Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland ist das örtliche Finanzamt zuständig. Das bedeutet, dass Sie in der Regel dem Finanzamt zugeordnet sind, das für Ihren Wohnort oder Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist. In manchen Fällen kann es auch sein, dass das Finanzamt für den Ort zuständig ist, an dem Sie sich überwiegend aufhalten und wo Sie somit Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zuständig ist, können Sie sich an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung wenden oder online auf der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) nachsehen. Dort finden Sie eine Finanzamtsuche, in die Sie Ihre Postleitzahl oder Ihren Wohnort eingeben können, um das zuständige Finanzamt zu ermitteln.

 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Kontakt mit Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt aufzunehmen:

  1. Telefonisch: Sie können das Finanzamt telefonisch erreichen und Ihre Fragen stellen oder einen Termin vereinbaren. Die Telefonnummer finden Sie auf der Webseite des Finanzamts oder in Ihrem Steuerbescheid.

  2. Schriftlich: Sie können dem Finanzamt auch einen Brief oder eine E-Mail schreiben, um Ihre Anliegen zu klären. Die Kontaktdaten des Finanzamts finden Sie ebenfalls auf der Webseite oder in Ihrem Steuerbescheid.

  3. Persönlich: Wenn Sie persönlich mit einem Sachbearbeiter sprechen möchten, können Sie einen Termin im Finanzamt vereinbaren. Dies kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

  4. Online: Viele Finanzämter bieten mittlerweile auch Online-Services an, über die Sie Ihre Steuererklärung einreichen oder sich über Ihre Steuerangelegenheiten informieren können. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Finanzamts oder auf der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).

Es ist empfehlenswert, vorab telefonisch oder online zu klären, welche Unterlagen und Informationen Sie für Ihr Anliegen benötigen, um unnötige Wartezeiten oder Rückfragen zu vermeiden.

Bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung sollten Sie folgende Punkte beachten:

  1. Abgabefrist: Die Abgabefrist für die Steuererklärung ist in der Regel der 31. Juli des Folgejahres. Wenn Sie einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt haben, kann die Frist verlängert sein.

  2. Vollständigkeit: Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Angaben und Belege in der Steuererklärung enthalten sind. Dazu gehören insbesondere Einkommens-, Werbungs-, Vorsorge-, Vermögens- und Sonderausgaben sowie außergewöhnliche Belastungen.

  3. Prüfen: Prüfen Sie Ihre Steuererklärung sorgfältig auf Fehler und Unvollständigkeiten. Vermeiden Sie Tippfehler und vergessen Sie keine Angaben.

  4. Belege: Fügen Sie alle Belege, Nachweise und Quittungen, die Ihre Angaben belegen, Ihrer Steuererklärung bei. Sie müssen diese jedoch nicht zusammen mit der Steuererklärung einreichen. Bewahren Sie diese mindestens bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist auf.

  5. Unterschrift: Vergessen Sie nicht, Ihre Steuererklärung zu unterschreiben. Bei einer elektronischen Übermittlung erfolgt dies in der Regel durch eine digitale Signatur.

  6. Abgabe: Die Steuererklärung können Sie auf dem Postweg oder elektronisch beim zuständigen Finanzamt einreichen. Eine elektronische Übermittlung bietet sich an, da dies in der Regel schneller und einfacher ist.

  7. Widerspruch: Wenn Sie mit dem Steuerbescheid nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt Widerspruch einlegen. Die Widerspruchsfrist und das Vorgehen sind im Steuerbescheid erläutert.

 
 

Wenn Sie Ihre Steuererklärung nicht fristgerecht einreichen, kann dies verschiedene Konsequenzen haben:

  1. Verspätungszuschlag: Wenn Sie die Abgabefrist versäumen, müssen Sie einen Verspätungszuschlag zahlen. Dieser beträgt für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, jedoch maximal 10 Prozent der festgesetzten Steuer.

  2. Schätzung: Wenn Sie keine Steuererklärung abgeben, kann das Finanzamt die Steuer schätzen. Diese Schätzung kann zu Ihrem Nachteil ausfallen, da das Finanzamt keine Rücksicht auf Ihre tatsächlichen Ausgaben und Einkünfte nimmt.

  3. Verzögerung von Steuerrückerstattungen: Wenn Sie zu viel Steuern gezahlt haben und eine Rückerstattung erwarten, kann diese erst nach Abgabe Ihrer Steuererklärung erfolgen. Je länger Sie mit der Abgabe warten, desto länger dauert es, bis Sie Ihre Steuerrückerstattung erhalten.

  4. Bußgeld: In besonders schwerwiegenden Fällen, zum Beispiel bei wiederholter Nichtabgabe der Steuererklärung, kann ein Bußgeld verhängt werden.

Daher ist es ratsam, die Abgabefrist einzuhalten und gegebenenfalls eine Fristverlängerung zu beantragen, falls Sie die Steuererklärung nicht rechtzeitig fertigstellen können.

Wenn Sie mit einem Steuerbescheid des Wohnsitzfinanzamts nicht einverstanden sind, können Sie Einspruch einlegen. Hierbei sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Einspruchsfrist: Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Steuerbescheids. Innerhalb dieser Frist muss der Einspruch schriftlich beim Wohnsitzfinanzamt eingereicht werden.

  2. Begründung: Der Einspruch muss begründet werden. Das bedeutet, dass Sie konkret angeben müssen, welche Punkte des Steuerbescheids Sie beanstanden und warum. Es ist ratsam, die Begründung mit Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins zu verfassen.

  3. Form: Der Einspruch muss schriftlich eingereicht werden. Eine einfache E-Mail oder mündliche Beschwerde reicht nicht aus. Der Einspruch muss eigenhändig unterschrieben sein oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden.

  4. Fristwahrung: Um die Frist einzuhalten, ist es sinnvoll, den Einspruch per Einschreiben mit Rückschein oder elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur einzureichen. Die Poststempel oder der Eingang beim Finanzamt zählen als Nachweis für die Fristwahrung.

  5. Reaktion: Nach Eingang des Einspruchs wird das Wohnsitzfinanzamt den Sachverhalt prüfen und Ihnen eine Entscheidung mitteilen. Entweder wird der Einspruch abgelehnt oder es kommt zu einer Änderung des Steuerbescheids.

Wenn Sie mit der Entscheidung des Wohnsitzfinanzamts nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, Klage beim Finanzgericht einzureichen. Hierbei sollten Sie sich jedoch rechtzeitig von einem Anwalt beraten lassen.

Wenn Sie eine Steuererklärung beim Wohnsitzfinanzamt abgeben, sollten Sie folgende Unterlagen beifügen:

  1. Ausgefülltes Formular: Sie müssen das entsprechende Formular für die Steuererklärung ausfüllen. Je nach Art der Einkünfte und der Steuererklärung können unterschiedliche Formulare erforderlich sein.

  2. Einkommensnachweise: Sie müssen alle Einkommensnachweise beilegen, die Sie im betreffenden Jahr erhalten haben. Dies können zum Beispiel Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Bescheinigungen über Arbeitslosengeld oder Kindergeldbescheide sein.

  3. Nachweise über Ausgaben: Wenn Sie Ausgaben geltend machen möchten, müssen Sie entsprechende Nachweise vorlegen. Das können zum Beispiel Quittungen, Rechnungen oder Kontoauszüge sein.

  4. Bescheinigungen: Wenn Sie bestimmte Bescheinigungen benötigen, um bestimmte Steuervorteile oder Abzüge geltend zu machen, müssen Sie diese auch beifügen. Hierzu zählen zum Beispiel Spendenquittungen, Handwerkerrechnungen oder Belege über haushaltsnahe Dienstleistungen.

  5. Sonstige Nachweise: Je nach individueller Situation können weitere Nachweise erforderlich sein. Hierzu zählen zum Beispiel Nachweise über Krankheitskosten oder über die Beitragszahlungen zu Berufsverbänden oder Gewerkschaften.

Es ist ratsam, die Unterlagen vollständig und ordentlich sortiert einzureichen, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen. Bei Unklarheiten oder Fragen können Sie sich auch an das Wohnsitzfinanzamt wenden und sich beraten lassen.

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