Die vorausgefüllte Steuererklärung, auch bekannt als VaSt, ist ein Service des Finanzamts, der es Steuerpflichtigen erleichtert, ihre Steuererklärung abzugeben. Dabei werden bestimmte Daten wie beispielsweise Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Bescheinigungen über Kapitalerträge oder auch bereits eingereichte Spendenbescheinigungen automatisch vom Finanzamt in die Steuererklärung übernommen. Der Zweck dieses automatischen Datenabgleichs besteht darin, dass mögliche Fehlerquellen minimiert werden und die Bearbeitung der Steuererklärung schneller erfolgen kann. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass trotz der vorausgefüllten Steuererklärung auch weiterhin eine sorgfältige Prüfung und Ergänzung der Angaben notwendig ist, um eine fehlerfreie Steuererklärung abzugeben.

U.R.

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Gestellte Fragen

Die vorausgefüllte Steuererklärung, auch VaSt genannt, ist ein Service des Finanzamts, der Steuerpflichtigen bei der Erstellung ihrer Steuererklärung hilft. Dabei werden bestimmte Daten wie beispielsweise Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Bescheinigungen über Kapitalerträge oder auch bereits eingereichte Spendenbescheinigungen automatisch vom Finanzamt in die Steuererklärung übernommen. Dies geschieht über einen automatischen Datenabgleich zwischen den Daten des Steuerpflichtigen und den beim Finanzamt gespeicherten Daten. Steuerpflichtige können somit Zeit und Mühe sparen, da sie nicht alle Daten manuell in die Steuererklärung eingeben müssen, sondern nur noch die automatisch übernommenen Daten prüfen und ggf. ergänzen müssen.

 

Die Daten, die automatisch von Ihrem Finanzamt in die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) übernommen werden, hängen von Ihrer individuellen Steuersituation ab. In der Regel werden jedoch Daten wie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Bescheinigungen über Kapitalerträge, Spendenbescheinigungen sowie Daten aus Versicherungen und Banken in die VaSt übernommen. Auch Daten, die Sie in Ihrer letzten Steuererklärung angegeben haben, werden automatisch übernommen. Wichtig zu beachten ist jedoch, dass nicht alle Daten automatisch übernommen werden und dass Sie trotzdem Ihre Steuerunterlagen prüfen und ggf. fehlende Daten selbst eintragen müssen.

Um Zugang zur vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) zu erhalten, müssen Sie Ihre Steuererklärung elektronisch über das ELSTER-Portal einreichen. Dafür benötigen Sie eine elektronische Identität (z.B. Personalausweis mit Online-Funktion oder eine qualifizierte elektronische Signatur), um sich bei ELSTER zu registrieren. Wenn Sie Ihre Steuererklärung über ein Steuerprogramm erstellen und übermitteln, sollten Sie überprüfen, ob es die VaSt unterstützt. Um sicherzustellen, dass Ihre Daten automatisch in die VaSt übernommen werden können, müssen Ihre Daten mit den beim Finanzamt gespeicherten Daten übereinstimmen. Es ist daher wichtig, dass Sie Ihre persönlichen Daten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum im ELSTER-Portal korrekt angeben und dass Sie Änderungen, z.B. bei einem Umzug oder einer Namensänderung, umgehend beim Finanzamt melden.

Die in der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) übernommenen Daten sollten auf jeden Fall von Ihnen überprüft werden, da nicht alle Daten automatisch übernommen werden und möglicherweise auch Fehler auftreten können. Daher sollten Sie Ihre Steuerunterlagen, wie beispielsweise Gehaltsabrechnungen, Belege und Bescheinigungen, sorgfältig prüfen und fehlende Daten ergänzen oder falsche Daten korrigieren. Auch Änderungen, die sich seit der letzten Steuererklärung ergeben haben, müssen von Ihnen eingetragen werden. Eine gründliche Prüfung der VaSt ist wichtig, da das Finanzamt die Angaben in Ihrer Steuererklärung auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüft und im Zweifel Nachweise von Ihnen fordern kann.

Ja, es ist möglich, Daten nachträglich in die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) einzufügen oder zu ändern, wenn diese nicht automatisch übernommen wurden oder sich Änderungen ergeben haben. Dazu können Sie die VaSt in Ihrem ELSTER-Portal aufrufen und die entsprechenden Angaben ergänzen oder korrigieren. Beachten Sie jedoch, dass Änderungen, die zu einer höheren Steuererstattung führen, vom Finanzamt besonders geprüft werden und möglicherweise zusätzliche Nachweise erfordern. Auch nach Abgabe der Steuererklärung können Sie die VaSt noch einsehen und prüfen, jedoch ist eine Änderung dann nur noch durch eine Korrektur- oder Ergänzungserklärung möglich.

Die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) bietet Ihnen als Steuerpflichtigem einige Vorteile und kann Ihnen Zeit und Mühe bei der Erstellung der Steuererklärung sparen. Dazu gehören:

  1. Automatisierte Übernahme von Daten: Das Finanzamt übernimmt automatisch Daten, die ihm bereits vorliegen, wie zum Beispiel Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dies erspart Ihnen das lästige Abtippen und vermeidet Fehler.

  2. Vorausgefüllte Anlage Vorsorgeaufwand: Die Anlage Vorsorgeaufwand wird bei der VaSt automatisch vorausgefüllt, sodass Sie nur noch Änderungen oder Ergänzungen vornehmen müssen.

  3. Zeitersparnis: Durch die automatische Übernahme der Daten und die vorausgefüllte Anlage Vorsorgeaufwand sparen Sie Zeit und Mühe bei der Erstellung der Steuererklärung.

  4. Fehlervermeidung: Da viele Daten bereits automatisch übernommen werden, verringert sich das Risiko von Fehlern und Unstimmigkeiten in der Steuererklärung.

  5. Vollständigkeit: Die VaSt kann dazu beitragen, dass Ihre Steuererklärung vollständig ist und keine wichtigen Angaben vergessen werden.

Um die Vorteile der VaSt zu nutzen, müssen Sie Ihre Daten in Ihrem ELSTER-Portal einsehen und prüfen. Dabei sollten Sie darauf achten, dass alle Daten vollständig und richtig sind und gegebenenfalls fehlende oder falsche Daten ergänzen oder korrigieren.

 

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