§33 AO (Abgabenordnung) regelt das Steuersubjekt, d.h. wer als Steuerpflichtiger gilt. Grundsätzlich sind alle natürlichen und juristischen Personen steuerpflichtig, die Einkünfte oder Vermögen erzielen. Zu den natürlichen Personen gehören Einzelpersonen, Personengesellschaften und Gemeinschaften, während zu den juristischen Personen z.B. Kapitalgesellschaften, Vereine und Stiftungen gehören. In einigen Fällen können auch andere Personen oder Einrichtungen als Steuerpflichtige gelten, wie z.B. Erben, Vermögensverwalter oder Treuhänder. Die Steuerpflichtigen haben verschiedene Pflichten, wie z.B. die Abgabe von Steuererklärungen, die Zahlung von Steuern und die Führung von Aufzeichnungen. Bei Nichteinhaltung der steuerlichen Verpflichtungen können Sanktionen wie Bußgelder oder Strafverfahren drohen.

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Gestellte Fragen

Gemäß §33 AO sind grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen, die Einkünfte oder Vermögen erzielen, als Steuerpflichtige anzusehen. Zu den natürlichen Personen gehören Einzelpersonen, Personengesellschaften und Gemeinschaften, während zu den juristischen Personen z.B. Kapitalgesellschaften, Vereine und Stiftungen gehören. Auch Personen, die nicht in Deutschland ansässig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen steuerpflichtig sein, z.B. wenn sie in Deutschland Einkünfte erzielen. In einigen Fällen können auch andere Personen oder Einrichtungen als Steuerpflichtige gelten, wie z.B. Erben, Vermögensverwalter oder Treuhänder.

 

Natürliche Personen sind alle Einzelpersonen, also jeder Mensch, unabhängig von seinem Alter, Geschlecht oder Staatsangehörigkeit. Auch Personengesellschaften, wie beispielsweise GbR, OHG oder KG, fallen unter die Definition von natürlichen Personen, da diese Gesellschaften nicht rechtsfähig sind und somit wie eine Einzelperson behandelt werden.

Juristische Personen sind hingegen keine natürlichen Personen, sondern von Menschen geschaffene Einheiten, die eigene Rechte und Pflichten haben. Hierzu gehören beispielsweise Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder die AG, aber auch Vereine, Stiftungen und öffentlich-rechtliche Körperschaften wie etwa die Stadt oder das Land.

 

In einigen Fällen können auch andere Personen oder Einrichtungen als Steuerpflichtige gelten. Hier sind einige Beispiele:

  • Erben: Wenn eine natürliche oder juristische Person stirbt, können die Erben als Steuerpflichtige gelten, wenn sie das Vermögen des Verstorbenen übernehmen.

  • Vermögensverwalter oder Treuhänder: Wenn eine natürliche oder juristische Person einen Vermögensverwalter oder Treuhänder beauftragt, um ihr Vermögen zu verwalten, können auch diese als Steuerpflichtige gelten.

  • Betreuer: Wenn eine natürliche oder juristische Person aufgrund von körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung einen Betreuer hat, der für sie handelt, kann auch der Betreuer als Steuerpflichtiger gelten.

  • Insolvenzverwalter: Wenn eine natürliche oder juristische Person insolvent ist, kann der Insolvenzverwalter als Steuerpflichtiger gelten, wenn er für die Abwicklung der Steuerangelegenheiten der insolventen Person verantwortlich ist.

  • Gesamthandsgemeinschaften: Wenn mehrere Personen zusammen eine Gesamthandsgemeinschaft bilden, z.B. Erbengemeinschaften, können auch diese als Steuerpflichtige gelten. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass für jeden Mitunternehmer eine gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen durchgeführt werden muss.

Steuerpflichtige haben gemäß §33 AO verschiedene Pflichten. Hier sind einige der wichtigsten:

  • Abgabe von Steuererklärungen: Steuerpflichtige müssen Steuererklärungen abgeben, in denen sie alle Einkünfte und Vermögenswerte angeben, die für die Besteuerung relevant sind.

  • Führung von Aufzeichnungen: Steuerpflichtige müssen geeignete Aufzeichnungen führen, die zur Feststellung der Besteuerungsgrundlagen notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise Buchhaltungsunterlagen und Belege.

  • Zahlung von Steuern: Steuerpflichtige müssen die Steuern, die auf ihre Einkünfte oder Vermögenswerte anfallen, fristgerecht und in voller Höhe zahlen.

  • Mitwirkungspflichten: Steuerpflichtige müssen den zuständigen Behörden alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die für die Besteuerung relevant sind. Dazu gehört auch die Mitwirkung bei Betriebsprüfungen.

  • Anzeigepflichten: Steuerpflichtige müssen bestimmte Sachverhalte, die für die Besteuerung relevant sind, den zuständigen Behörden anzeigen. Dazu gehören beispielsweise Änderungen in der persönlichen Situation oder bei den Einkünften.

  • Einhaltung von Fristen: Steuerpflichtige müssen alle Fristen einhalten, die für die Abgabe von Steuererklärungen oder die Zahlung von Steuern gelten. Bei Nichteinhaltung drohen Sanktionen und möglicherweise auch Strafen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Pflichten von Steuerpflichtigen von verschiedenen Faktoren abhängen, wie z.B. der Art der Einkünfte oder der Größe des Vermögens.

Wenn Steuerpflichtige ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, kann das verschiedene Konsequenzen haben. Hier sind einige Beispiele:

  • Verspätungszuschläge: Wenn Steuerpflichtige ihre Steuererklärung nicht fristgerecht abgeben oder Steuern nicht fristgerecht zahlen, können Verspätungszuschläge anfallen. Diese betragen pro Monat der Verspätung 0,25 % der Steuernachzahlung, jedoch mindestens 25 Euro pro Monat.

  • Verzugszinsen: Wenn Steuern nicht fristgerecht gezahlt werden, fallen Verzugszinsen an. Der Zinssatz beträgt derzeit 0,5 % pro Monat.

  • Schätzungen: Wenn Steuerpflichtige ihre Steuererklärung nicht fristgerecht abgeben, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Diese Schätzungen können zu höheren Steuerzahlungen führen als bei einer korrekten Abgabe der Steuererklärung.

  • Bußgelder und Strafen: Bei schwerwiegenden Verstößen gegen steuerliche Verpflichtungen können Bußgelder und Strafen verhängt werden. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Steuerpflichtige vorsätzlich falsche Angaben in ihrer Steuererklärung machen oder Unterlagen fälschen.

  • Betriebsprüfungen: Wenn Steuerpflichtige ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, kann dies auch zu Betriebsprüfungen führen. Diese können zeit- und kostenaufwändig sein und zu unangenehmen Konsequenzen führen, wenn Fehler oder Verstöße festgestellt werden.

Insgesamt ist es daher wichtig, dass Steuerpflichtige ihre steuerlichen Verpflichtungen ernst nehmen und diese fristgerecht und korrekt erfüllen, um Sanktionen und Konsequenzen zu vermeiden.

Als Steuerpflichtiger gemäß §33 AO können Sie sicherstellen, dass Sie korrekt behandelt werden, indem Sie sich an die geltenden Gesetze und Vorschriften halten und Ihre steuerlichen Verpflichtungen fristgerecht und korrekt erfüllen. Hier sind einige Tipps, die Ihnen helfen können:

  1. Halten Sie sich an die Steuergesetze und -vorschriften: Informieren Sie sich über die geltenden Steuergesetze und -vorschriften und halten Sie sich an diese. Bei Unsicherheiten können Sie sich an einen Steuerberater oder das Finanzamt wenden.

  2. Führen Sie eine ordnungsgemäße Buchführung: Als Steuerpflichtiger sind Sie verpflichtet, eine ordnungsgemäße Buchführung zu führen und alle relevanten Belege aufzubewahren. Dies erleichtert Ihnen und dem Finanzamt die korrekte Erfassung Ihrer steuerlichen Verpflichtungen.

  3. Geben Sie Ihre Steuererklärung fristgerecht ab: Achten Sie darauf, Ihre Steuererklärung fristgerecht abzugeben, um Verspätungszuschläge und andere Sanktionen zu vermeiden.

  4. Zahlen Sie Ihre Steuern fristgerecht: Sorgen Sie dafür, dass Sie Ihre Steuern fristgerecht zahlen, um Verzugszinsen zu vermeiden.

  5. Stellen Sie sicher, dass Ihre Steuererklärung korrekt und vollständig ist: Prüfen Sie Ihre Steuererklärung sorgfältig auf Fehler und Unvollständigkeiten, um Schätzungen und Bußgelder zu vermeiden.

  6. Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich an einen Steuerberater oder das Finanzamt: Wenn Sie Fragen oder Unsicherheiten bezüglich Ihrer steuerlichen Verpflichtungen haben, können Sie sich an einen Steuerberater oder das Finanzamt wenden, um Hilfe und Beratung zu erhalten.

Durch die Einhaltung dieser Tipps können Sie sicherstellen, dass Sie als Steuerpflichtiger gemäß §33 AO korrekt behandelt werden und Sanktionen und Konsequenzen vermeiden.

 

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