Die Steuerfestsetzung ist der Bescheid der Finanzbehörde, in dem die endgültige Höhe der festzusetzenden Steuer festgestellt wird. Die Grundlage dafür bildet die Steuererklärung des Steuerpflichtigen. Wenn der Steuerpflichtige keine Steuererklärung abgibt, kann die Finanzbehörde die Steuer auch ohne die Erklärung festsetzen. Die Steuerfestsetzung erfolgt nach den Bestimmungen des §155 der Abgabenordnung (AO) und beinhaltet die Berechnung der zu zahlenden Steuer unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren, wie z.B. Einkommen, Ausgaben, Sonderausgaben und Steuervergünstigungen. Nach §155 Absatz 1 AO hat die Finanzbehörde dabei das Recht, von den Angaben und Unterlagen des Steuerpflichtigen abzuweichen, wenn diese unzutreffend oder unvollständig sind. Wenn der Steuerpflichtige mit der Steuerfestsetzung nicht einverstanden ist, kann er innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.

 

U.R.

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Gestellte Fragen

 

Eine Steuerfestsetzung ist der offizielle Akt, bei dem die Finanzbehörde die Höhe der Steuer für einen bestimmten Zeitraum und für eine bestimmte Person oder Organisation festlegt. Dies erfolgt auf Basis der abgegebenen Steuererklärung oder anderer verfügbaren Informationen. Die Steuerfestsetzung ist für die Erhebung der Steuern von zentraler Bedeutung, da sie die Grundlage für die Zahlung der Steuerschuld bildet. Die Festsetzung der Steuerhöhe erfolgt in der Regel durch einen Steuerbescheid, der dem Steuerpflichtigen zugeschickt wird. In diesem Bescheid wird die festgesetzte Steuerhöhe mitgeteilt und es wird angegeben, bis wann die Steuerschuld beglichen werden muss. Die Steuerfestsetzung ist damit ein wichtiger Bestandteil des Steuerverfahrens und stellt sicher, dass die Steuern ordnungsgemäß erhoben werden.

Die Höhe der Steuer wird bei der Steuerfestsetzung auf der Grundlage der Angaben in Ihrer Steuererklärung und anderer relevanter Informationen berechnet. Das Finanzamt prüft die Angaben in Ihrer Steuererklärung und korrigiert sie gegebenenfalls, wenn Fehler oder Unstimmigkeiten festgestellt werden.

Je nach Art der Steuer und Ihrer persönlichen Situation können verschiedene Faktoren bei der Berechnung Ihrer Steuer berücksichtigt werden. Zum Beispiel können Abzüge wie Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Freibeträge angewendet werden, um Ihre steuerpflichtige Einkommensbasis zu reduzieren und die Höhe der Steuer zu senken.

Nach der Berechnung Ihrer Steuer sendet das Finanzamt Ihnen einen Steuerbescheid zu, der die endgültige Steuerfestsetzung für das betreffende Steuerjahr enthält. In diesem Bescheid wird angegeben, wie viel Steuer Sie zahlen müssen oder ob Sie eine Steuererstattung erhalten.

 

Wenn Sie als Steuerpflichtiger keine Steuererklärung abgeben, obwohl Sie dazu verpflichtet sind, kann das verschiedene Konsequenzen haben. In der Regel wird das Finanzamt Sie dazu auffordern, eine Steuererklärung abzugeben. Wenn Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen oder die Fristen nicht einhalten, kann das Finanzamt eine Schätzung Ihrer Steuerlast vornehmen und diese als Steuerfestsetzung durch Bescheid erlassen.

Diese Schätzung erfolgt auf Basis von Vermutungen und Schätzungen, da dem Finanzamt in diesem Fall oft keine vollständigen Informationen zu Ihren Einkünften und Ausgaben vorliegen. Die Schätzung kann in der Regel zu einer höheren Steuerlast führen, als wenn Sie eine korrekte Steuererklärung abgegeben hätten.

Darüber hinaus können bei Nichtabgabe der Steuererklärung auch Sanktionen wie Verspätungszuschläge oder Zwangsgelder verhängt werden. In schwerwiegenden Fällen kann sogar ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet werden. Es ist daher ratsam, die gesetzlichen Fristen einzuhalten und eine Steuererklärung abzugeben, auch wenn Sie dazu nicht verpflichtet sind.

Ja, die Finanzbehörde kann von den Angaben und Unterlagen des Steuerpflichtigen abweichen, wenn sie der Ansicht ist, dass diese unvollständig oder unrichtig sind oder wenn Zweifel an ihrer Richtigkeit bestehen. In diesem Fall kann die Finanzbehörde eine Schätzung vornehmen und die Steuerfestsetzung auf dieser Basis vornehmen.

Die Finanzbehörde muss jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen, bevor sie eine Schätzung vornehmen kann. Sie muss den Steuerpflichtigen über die beabsichtigte Schätzung informieren und ihm die Möglichkeit geben, seine Angaben und Unterlagen zu ergänzen oder zu berichtigen. Die Schätzung muss auf nachvollziehbaren und realistischen Grundsätzen beruhen und darf nicht willkürlich erfolgen.

Wenn der Steuerpflichtige mit der Schätzung nicht einverstanden ist, kann er Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und seine eigenen Angaben und Unterlagen vorbringen. In diesem Fall muss die Finanzbehörde die Schätzung überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.

Wenn Sie mit der Steuerfestsetzung nicht einverstanden sind, gibt es verschiedene Schritte, die Sie unternehmen können:

  1. Einspruch einlegen: Sie haben das Recht, gegen die Steuerfestsetzung Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids beim Finanzamt eingereicht werden. In Ihrem Einspruch sollten Sie genau angeben, warum Sie mit der Steuerfestsetzung nicht einverstanden sind und welche Änderungen Sie fordern.

  2. Begründung einreichen: Wenn Sie Einspruch eingelegt haben, fordert das Finanzamt Sie auf, Ihre Gründe schriftlich darzulegen. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Argumente im Detail zu erläutern und eventuelle Belege beizufügen.

  3. Klage vor dem Finanzgericht: Wenn das Finanzamt Ihrem Einspruch nicht stattgibt, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Einspruchsbescheids Klage vor dem Finanzgericht einreichen. Hier müssen Sie Ihre Gründe erneut darlegen und können auch einen Anwalt hinzuziehen.

  4. Rechtsmittel einlegen: Wenn Sie auch vor dem Finanzgericht keinen Erfolg haben, können Sie noch weitere Rechtsmittel einlegen, wie z.B. Revision beim Bundesfinanzhof oder Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Einlegung eines Einspruchs keine aufschiebende Wirkung hat, d.h. die Steuer muss trotzdem erst einmal gezahlt werden. Wenn Sie jedoch eine Aussetzung der Vollziehung beantragen, kann das Finanzamt die Zahlung der Steuer bis zur Entscheidung über den Einspruch aussetzen.

Ja, es gibt verschiedene Möglichkeiten, Ihre Steuerlast zu senken oder Steuervergünstigungen zu nutzen, die bei der Steuerfestsetzung berücksichtigt werden können. Hier sind einige Beispiele:

  1. Arbeitnehmerpauschbetrag: Als Arbeitnehmer können Sie einen Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro jährlich geltend machen, der automatisch von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Wenn Sie Werbungskosten haben, die höher sind als der Pauschbetrag, können Sie auch diese geltend machen.

  2. Sonderausgaben: Zu den Sonderausgaben gehören beispielsweise Spenden, Kirchensteuer, Beiträge zur Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung sowie Handwerkerleistungen im Haushalt. Diese Ausgaben können Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen und so Ihre Steuerlast senken.

  3. Kinderfreibetrag: Wenn Sie ein oder mehrere Kinder haben, können Sie einen Kinderfreibetrag geltend machen. Dieser Freibetrag beträgt derzeit 5.388 Euro pro Kind und Jahr. Alternativ können Sie auch das Kindergeld beantragen, das für das erste und zweite Kind 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für jedes weitere Kind 250 Euro monatlich beträgt.

  4. Riester-Rente: Wenn Sie eine Riester-Rente abschließen, können Sie von staatlichen Zulagen und Steuervorteilen profitieren. Die Beiträge zur Riester-Rente sind bis zu einem bestimmten Betrag steuerlich absetzbar.

  5. Handwerkerleistungen: Wenn Sie Handwerkerleistungen im Haushalt in Anspruch nehmen, können Sie einen Teil der Kosten von der Steuer absetzen. Konkret können Sie 20 Prozent der Arbeitskosten (maximal 1.200 Euro) von der Steuer absetzen.

  6. Vermietung: Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus vermieten, können Sie Werbungskosten wie Reparatur- und Instandhaltungskosten, Zinsen für Darlehen, Grundsteuer oder Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen. Auch hier können Sie Ihre Steuerlast senken.

Diese Liste ist nicht abschließend und es gibt noch viele weitere Möglichkeiten, Ihre Steuerlast zu senken oder Steuervergünstigungen zu nutzen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sie in jedem Fall die Voraussetzungen und Bedingungen der einzelnen Steuervergünstigungen und -erleichterungen beachten und diese ordnungsgemäß in Ihrer Steuererklärung angeben müssen.

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